Vorwurf der Verhetzung: Oberlandesgericht bestätigt Freispruch

Der Berufungssenat gab dem Einwand der Staatsanwalt nicht statt

Im Berufungsverfahren gegen fünf Männer, die 2021 bei der Baustelle eines bosnisch-österreichischen Kulturzentrums für Aufregung sorgten, hat das Oberlandesgericht Linz am Mittwoch den Freispruch vom Vorwurf der Verhetzung bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft Wels hatte den fünf Angeklagten vorgeworfen, im Sommer 2021 in Vöcklabruck zu Hass gegen Angehörige der islamischen Religionsgemeinschaft aufgestachelt zu haben, in dem sie auf einem Baugrundstück ein acht Meter hohes Holzkreuz samt Banner mit der Aufschrift „Hier entsteht: Islamismuszentrum OÖ“ aufstellten.

Gegen den Freispruch des Landesgerichtes Wels erhob die Staatsanwaltschaft Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld. Der Berufungssenat gab der Berufung am Mittwoch jedoch nicht Folge.

Das Gericht übernahm die erstinstanzlichen Feststellungen: „Ein Aufstacheln zu Hass gegen die muslimische Religionsgemeinschaft sei nach dem objektiven Bedeutungsinhalt noch nicht zu ersehen. Demnach sei durch den angeklagten Sachverhalt der objektive Tatbestand nicht erfüllt.“

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