Weitere Verurteilung nach Halloween-Krawallen

Afghane (19) fasste am Montag 15 Monate bedingt aus – Bewährungshilfe

Die Anfang März gestartete Serie von Prozessen nach der Halloween-Krawallnacht in der Linzer Innenstadt fand am Montag und am heutigen Dienstag ihre Fortsetzung. Angeklagt war am Montag ein 19-Jähriger, weil er im Bereich des Taubenmarktes pyrotechnische Gegenstände in Richtung der anwesenden Polizeibeamten geworfen hatte.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Afghanen gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung zur Last.

Der bisher unbescholtene junge Mann zeigte sich vollinhaltlich geständig und wurde anklagekonform zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht Bewährungshilfe für den 19-Jährigen an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Am heutigen Dienstag hat ein 15-Jähriger vom Landesgericht für seine „wissentliche Teilnahme“ sowie die Tatsache, dass er „ohne Not“ dabei geblieben ist, vier Monate bedingte Haft und Bewährungshilfe erhalten. Das Urteil ist rechtskräftig, der Bursche hatte von Anfang an gestanden und sich reumütig gezeigt, hieß es beim Landesgericht.

„Weil ich deppert war“, sei der Angeklagte laut eigener Aussage am 31. Oktober des Vorjahres bei den Krawallen in der Innenstadt dabei gewesen. Aber er hat weder dazu aufgerufen, mit Böllern auf Polizisten zu werfen, noch hat er selbst Feuerwerkskörper oder Steine geschleudert.

Allerdings sei er auch nicht freiwillig weggegangen, als er merkte, wie die Lage eskalierte, bereute der gebürtige Österreicher vor Gericht. Für sein Mitlaufen bei den Ausschreitungen drohte ihm eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft.

Insgesamt wurden in der Halloween-Nacht 129 Jugendliche und junge Erwachsene – großteils mit Migrationshintergrund – angezeigt. Gegen 46 wurde ein Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus eingeleitet.

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