Wildtiere füttern kann extrem teuer werden

Im neuen Oö. Jagdgesetz sind Strafen von bis zu 20.000 Euro vorgesehen

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Noch ist es zu kalt für die Badesaison, aber die seit mehreren Jahren vorherrschende Plage durch Höckerschwäne in den Gemeinden Seewalchen und Weyregg am Attersee ist noch immer ein Thema. Auch die Landwirtschaft klagt, dass sich zu viele Tiere auf Wiesen-Flächen aufhalten und durch Fraß und vor allem Kot Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen entstehen.

Aktuell weist die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck darauf hin, dass man die Schwäne keinesfalls füttern soll, weil sich dadurch die Anzahl der Tiere weiter erhöhe. Der Höckerschwan hätte wie jedes andere Tier auch eine natürliche Mortalität, die auch den Bestand ohne menschliches Eingreifen regle.

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Durch zusätzliches Füttern würde der Bestand an den Schwänen unnatürlich hoch gehalten. Die Behörde müsste in der Folge Vergrämungsmaßnahmen genehmigen, eine Reduzierung der Population – Höckerschwäne müssen ganzjährig geschont werden – wäre äußerst schwierig.

Hohe Strafen drohen

Im neuen Oö. Jagdgesetz 2024 wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Fütterung von Wildtieren – dazu zählt auch der Höckerschwan – durch Personen, die nicht zur Jagdausübung berechtigt sind, verboten ist. Eine entsprechende Verordnung seitens der Gemeinde ist daher nun nicht mehr zwingend notwendig.

Wer sich nicht an das Fütterungsverbot hält, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro bedroht ist.

Vor einigen Jahren gingen an einem Badeplatz in Weyregg die Wogen hoch, weil eine Frau die Schwäne mit Brot und Essensresten fütterte. Und die Badegäste durch die Fäkalien der Tiere Hautausschläge bekamen.

Von Michaela Ecklbauer

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