Corona-Krise: Kontaktverbot ab zwei Personen in Deutschland

Bund und Länder in Deutschland haben im Kampf gegen das Coronavirus ein weitreichendes Kontaktverbot vereinbart. Mehr als zwei Menschen dürften sich nicht treffen, Kernfamilien sind von dem Verbot ausgenommen, wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag nach einer Telefonkonferenz der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte.

Es gehe darum, „alle Menschen zu Vernunft zu bringen“. Daher seien weitere strengere Maßnahmen und ein geschlossenes Vorgehen von Bund und Ländern nötig.

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Soziale Kontakte über die Kernfamilie und Lebenspartner hinaus müssten eingestellt werden, so Laschet. Bei Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung soll das Kontaktverbot bereits ab Montag gelten, wie aus Länderkreisen zu erfahren war. Laschet sagte, die Verordnung gelte bis zum Ende der Osterferien.

Der NRW-Ministerpräsident sagte mit Blick auf Forderungen nach einer Ausgangssperre, nach Einschätzung von Bund und Ländern sei „nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, die Gefahr ist der enge unmittelbare soziale Kontakt“. Deshalb sei ein Kontaktverbot ab zwei Personen geeignet, um eine Unterbrechung der Infektionsketten „verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen“.

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Durchgesetzt werde das Kontaktverbot von den Ordnungsämtern und der Polizei. Bei leichten Verstößen drohten Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro, schwerere Verstöße würden strafrechtlich verfolgt. „Es geht um Leben und Tod“, betonte Laschet.

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