Corona-Fleißaufgabe der Volksanwälte

1.200 Fälle befassten sich mit der Pandemie

Die Volksanwälte im Archiv-Bild aus der Vor-Corona-Zeit (v. l.): Bernhard Achitz, Werner Amon und Walter Rosenkranz. © Volksanwaltschaft/Simonis

Die Volksanwaltschaft hat am Mittwoch ihren Jahresbericht 2020 vorgelegt. Neben den Teilen über die öffentliche Verwaltung und die präventive Menschenrechtekontrolle wurde diesmal auch ein dritter Band vorgelegt.

Er bezieht sich auf alle Prüfergebnisse, die in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehen. 1.200 Fälle sind davon umfasst. Insgesamt wandten sich im Vorjahr mehr als 17.900 Menschen an die Volksanwaltschaft, ein Plus von 1.500 Fällen.

Bei 8.777 Beschwerden veranlasste die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung. Bei 3.938 Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung. 5.199 Beschwerden fielen nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft.

Mit dem Zusatzband wolle man der Politik die Möglichkeit geben, in der Pandemie sehr gezielt darauf einzugehen, was schiefgelaufen sei und was man verbessern könne, so Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ).

Walter Rosenkranz (FPÖ) betonte, dass Österreich trotz aller Beschwerden ein hervorragend verwalteter Staat sei. Es gebe aber Einzelfälle, denen nachzugehen sei — etwa den Fall eines Medizinstudenten, der sich freiwillig als Zivildiener gemeldet und dadurch die Studienbeihilfe verloren hatte.

Werner Amon (ÖVP) nannte Corona auch als Herausforderung für die Volksanwaltschaft selbst, sei es doch darum gegangen, trotz allem einen niederschwelligen Zugang für die Bevölkerung zu erhalten. Als Probleme in Zusammenhang mit der Pandemie nannte er die Auszahlung der Coronahilfen (etwa für 24-Stunden-Betreuerinnen mit Konto im Ausland).

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