Corona-Hilfe: Von schneller Nothilfe zum Wiederaufbau

50 Milliarden Euro kostet nach jetzigem Stand die Abfederung der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise – von ersten schnellen Zuschüssen für Notfälle und Maßnahmen gegen Massenkündigungen und -pleiten bis zu den jetzigen Investitions- und Konsumanreizen. Mehr als 23 Mrd. wurden bis 15. Juni ausbezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt, fast die Hälfte für die Corona-Kurzarbeit.

Mit vier Mrd. Euro startete Mitte März der Corona-Krisenbewältigungsfonds. Mittlerweile hat der Rettungsschirm ein (noch nicht ausgeschöpftes) Volumen von 38,6 Mrd. Euro erreicht. Bei der dieswöchigen Regierungsklausur wurde ein Kojunkturpaket in Höhe von 19 Mrd. angekündigt.

Es wird zum Teil aus schon dotierten Fonds gespeist, sodass das Finanzministerium in Summe auf 50 Mrd. Euro an Coronakosten kommt. Zum Vergleich: Im Budget 2020 waren vor Corona 82,4 Mrd. Euro an Ausgaben vorgesehen.

Abgewickelt wurden die Maßnahmen teils über bestehende, teils über neue Strukturen (wie die COFAG) und über unterschiedliche Töpfe. Ein Überblick über die Fonds und Hilfsmaßnahmen:

– KURZARBEITSHILFE: Um Massenkündigungen zu verhindern, etablierte die Regierung gleich zu Beginn das Corona-Kurzarbeitsmodell. Arbeitnehmer behalten ihren Arbeitsplatz und bekommen bis zu 90 Prozent des letzten Gehalts, der Bund ersetzt – über das Arbeitsmarktservice – die Kosten der nicht geleisteten Arbeitszeit. Bis 15. Juni wurden laut Finanzministerium 1,790 Mrd. Euro ausbezahlt und 10,406 Mrd. Euro zugesagt; budgetiert sind 12 Mrd. Euro. Die Zahl der Personen in Kurzarbeit geht mittlerweile zurück, aktuell sind es 1,139 Millionen.

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– KRISENBEWÄLTIGUNGSFONDS: Wurde gleich zu Beginn Mitte März mit vier Mrd. Euro eingerichtet und im April auf 28 Mrd. aufgestockt. Aus diesem Fonds werden Mittel für diverse Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

– LIQUIDITÄTSERHALTENDE MAßNAHMEN wurden von Anfang an ergriffen, um zu verhindern, dass Unternehmen wegen der Lockdown-Sperren und bis jetzt anhaltender Umsatzeinbußen pleitegehen:

STEUERSTUNDUNGEN: Einkommens- und Körperschaftssteuer können (vorerst bis 15. Jänner 2021) zinsenfrei gestundet bzw. in Raten abbezahlt werden. Dafür wurden bisher 6,255 Mrd. Euro aufgewendet.

GARANTIEN: Für Kredite hat der Bund bisher fast drei Mrd. Euro an Haftungen bzw. Garantien übernommen. Sie werden im Budget nur schlagend, wenn Kredite nicht zurückbezahlt werden können.

FIXKOSTENZUSCHUSS/CORONA-HILFSFONDS: Nicht zurückgezahlt werden müssen die Zuschüsse zu Miete, Kreditraten, Versicherungsprämien, Energie- und sonstigen Fixkosten, aber auch für verdorbene Ware, die Unternehmen bekommen, denen die Umsätze weggebrochen sind. Gestaffelt nach Umsatzentfall übernimmt der Staat bis zu 75 Prozent bzw. 90 Mio. Euro (bei 80 bis 100 Prozent Rückgang) der Kosten. Das Finanzministerium rechnet (nach der jetzigen Ausweitung bis 2021) mit Aufwendungen bis zu sechs Mrd. Euro. Seit Start der Auszahlung Anfang Juni wurden 13,9 Mio. Euro überwiesen.

HÄRTEFALLFONDS: Das mit zwei Mrd. Euro dotierte Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmen, Selbstständige, freie Dienstnehmer wird von der Wirtschaftskammer bzw. der AMA (für die Landwirtschaft) verwaltet – und war wegen der Kriterien und langsamer Abwicklung in der Kritik. Mittlerweile wurde nachgebessert. Nach den Sofortzuschüssen von 500 bzw. 1.000 Euro (nach Jahresumsatz) in der ersten Phase gibt es jetzt steuerfreie, nicht rückzahlbare Zuwendungen bis zu 15.000 Euro (maximal 2.000 Euro für sechs Monate plus Comeback-Bonus von 500 Euro monatlich). Ausbezahlt wurden bisher 288,9 Millionen Euro.

– BRANCHEN-/BEREICHS-HILFEN: Weil manche Branchen stärker als andere unter den Corona-Folgen leiden, wurden spezielle Pakete geschnürt:

Neben dem Härtefallfonds gibt es 60 Mio. Euro steuerliche Entlastungen für LAND- UND FORSTWIRTE; außerdem wurde ein „Forstpaket“ in Höhe von 350 Mio. Euro angekündigt.

Die GASTRONOMIE spart sich mit dem Wirtshauspaket 500 Mio. Euro an Steuern (auf nichtalkoholische Getränke und Schaumwein).

Mit der teilweisen MEHRWERTSTEUERSENKUNG auf fünf Prozent (bis Ende 2020) bleibt nicht nur Gastronomen (Speisen und Getränke), sondern auch Anbietern von Kulturtickets, Kunstwerken, Büchern oder Zeitungen mehr in der Kasse; in Summe rechnet der Staat mit 900 Mio. Euro weniger Einnahmen.

Für KÜNSTLER gibt es aus einem Überbrückungsfonds ab Juli monatlich 1.000 Euro bis Ende des Jahres; er ist (bei rund 15.000 erwarteten Antragstellern) mit 90 Mio. Euro dotiert.

NPO-FONDS: Für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Aktivitäten von Vereinen und andere Non-Profit-Organisationen in allen Bereichen – vom Sport bis zur Kultur – stellt der Bund 700 Mio. Euro aus dem Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung. Die Kriterien stehen noch nicht fest.

FAMILIENHÄRTEFONDS: Mit bis zu 60 Mio. Euro greift der Staat Familien unter die Arme, die wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit Einkommen verloren haben – und zwar mit 50 Euro pro Kind für höchstens drei Monate. Für die zweite Tranche (für Familien, die schon vor Corona von Arbeitslosigkeit betroffen waren) werden die Richtlinien für die Auszahlung erst ausverhandelt.

– INVESTITIONS- UND KONSUMSTÜTZENDE MAßNAHMEN hat die Regierung – drei Monate nach dem „Lockdown“ – in ihrer Klausur vereinbart, um die Wirtschaft wieder auf die Beine zu bringen.

LOHNSTEUERREFORM: Die von der Regierung geplante Tarifsenkung für die erste Steuerstufe (von 25 auf 20 Prozent) wird rückwirkend auf Jänner 2020 vorgezogen. Das bringt den Steuerzahlern (und den Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen durch 100 Euro Negativsteuer) 1,6 Mrd. Euro pro Jahr.

ARBEITSLOSEN-BONUS: Arbeitslose, die zwischen Juli und September mindestens zwei Monate auf Suche nach Beschäftigung sind, bekommen im September eine Einmalzahlung von Höhe von 450 Euro. In Summe rechnet die Regierung mit 250 Mio. Euro Ausgaben.

FAMILIENBONUS: Ebenfalls im September gibt es 360 Euro pro Kind automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe, das macht in Summe 600 Mio. Euro aus.

Die WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN werden verbessert durch die Möglichkeit des Verlustrücktrags (zwei Mrd. Euro) und der Degressiven Abschreibung (900 Mio. für 2020 und 2021), eine Investitionsprämie (befristet auf 6 Monate, 1 Mrd. Euro) und angekündigte 6,3 Mrd. Investitionen des Staates (z.B. in erneuerbare Energien, Klimaschutz, Sanierungen, Gründerpaket, Breitbandausbau/Digitalisierung).

– Eine Milliarde Euro will der Bund für GEMEINDEN lockermachen, denen durch Corona die Steuereinnahmen weggebrochen sind. Tragen sie selbst 50 Prozent dazu bei, sollen Gemeinden für die Sanierung von Schulen oder Kindergärten, Seniorenheimen, Sportplatzgestaltung etc. einen Zuschuss bekommen.

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