Corona-Hilfen: Anträge für Investitionsprämie ab September

Im Zuge der Coronahilfen werden auch Investitionen gefördert. Das Programm der Covid-19-Investitionsprämie startet mit 1. September 2020, Anträge können bis 28. Februar gestellt werden, wie es in den Erläuterungen zum Entwurf zum Investitionsprämiengesetz heißt, der heute, Dienstag vom Wirtschaftsministerium in Begutachtung geschickt wurde. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

Die Begutachtungsfrist endet am Freitag.

Mit der Covid-19-Investitionsprämie sollen Anreize für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der derzeit zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenzuwirken, heißt es in den Erläuterungen weiter.

Die Förderung erfolge durch eine Zuschuss von 7 Prozent der förderfähigen Kosten, der auf 14 Prozent verdoppelt werde, wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science stehe.

Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich getätigt werden.

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Explizit ausgenommen sind klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Firmenübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Als klimaschädlichen Investitionen gelten die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen zu Förderung, Transport oder Speicherung fossiler Energieträger sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.

Für bestehende Anlagen, die fossile Energieträger nutzen, gibt es die Prämie nur, „wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird“, wie es im Entwurf heißt. Abgewickelt wird die Investitionsprämie von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS).

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