Corona-Impfung – Österreich will „Grünen Pass“ schon im April

Noch bevor es eine rechtliche Grundlage auf EU-Ebene gibt, prescht Österreich beim „grünen Pass“ für Corona-Geimpfte, Getestete oder Genesene vor.

Man werde in den nächsten Tagen die rechtlichen Grundlagen für erste Schritte setzen, zunächst nur für den Testnachweis. Auf Basis dessen könne die operative Umsetzung bereits im April beginnen, teilte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Mittwoch per Aussendung mit.

Auf EU-Ebene liegt derzeit nur ein Gesetzesvorschlag vor. Der digitale europäische Impfausweis soll ab 1. Juni nutzbar sein. „Wir wollen nicht auf die Umsetzung auf europäischer Ebene warten“, begründete Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat den Vorstoß, den er als „ersten Schritt“ und als „Vorarbeit für die europäische Gesamtumsetzung“ bezeichnete.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will bereits im Gesundheitsausschuss des Nationalrats am Donnerstag einen Vorschlag präsentieren. Es gehe um Rechtsfragen und die technische Umsetzung. Für letztere sei bereits am 12. März der Projektauftrag an die ELGA-Gesmbh ergangen.

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Vorgegangen wird in zwei Etappen, so der Gesundheitsminister: Die erste Etappe ist die Verankerung der Testungen, damit man nicht mehr ein haptisches Papier braucht und Zutrittsmöglichkeiten elektronisch (per QR-Code) ermöglichen kann. Mitte April soll dies abgeschlossen und flächendeckend einsatzfähig sein. Zweiter Teil ist dann der Immunitätsnachweis für Genesene und Geimpfte, der – wie auf EU-Ebene geplant – auf breiter Basis spätestens im Juni kommen soll.

Laut dem Pressepapier Köstingers soll der grüne Pass im Vollausbau folgende Informationen enthalten können: ein Impfzertifikat, Testzertifikate (PCR- oder Antigenschnelltest) und ein Genesungszertifikat (frühestens auszustellen ab dem 20. Tag nach erstem positiven PCR-Testergebnis). Er soll kostenlos von den EU-Staaten an alle EU-Bürger, deren Familienangehörige und an in EU-Staaten ansässige Drittstaatsangehörige ausgestellt werden. Die Gültigkeit ist für die Dauer der Pandemie vorgesehen.

Zertifikate sollen digital und/oder in Papierform zur Verfügung stehen und z.B. einen EU-weit lesbaren Barcode enthalten. Es soll hoher Datenschutz gelten, der Pass nur die wichtigsten und COVID-relevanten personenbezogenen Daten enthalten (z.B. Identifizierung der Person, verwendeter Impfstoff, Chargenzahl, Datum und Ort der Impfung/Testung). Laut Köstinger soll es keine zentralisierte Datenbank auf EU-Ebene geben. Daten würden aus nationalen Datenbanken gelesen und sonst nirgends gespeichert, wurde betont.

Köstinger sprach von einem erfolgreichen österreichischen Vorstoß. „Die Wiederherstellung der Reisefreiheit ist nicht nur für das Urlaubsland Österreich entscheidend, sondern für den gesamten europäischen Tourismus“, erklärte sie.

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