Corona-Krise: Abrechnung für Kurzarbeit ab kommender Woche möglich

Demnächst kommt Schwung in die praktische Umsetzung der Kurzarbeit. „Die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung bzw. ein eigens programmiertes Abrechnungstool wird den Unternehmen spätestens Anfang der kommenden Woche zur Verfügung stehen“, teilte der Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) der APA am Freitag mit. Es soll auch bald Geld fließen.

Ziel sei es, dass es „in der Folge zu einer zeitnahen Auszahlung kommen wird“. Die Corona-Kurzarbeit sei nicht dafür gedacht, kurz-oder mittelfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

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Hierfür existierten zahlreiche andere Überbrückungsmöglichkeiten durch Banken oder die verschiedenen Hilfsfonds, betonte der Ministeriumssprecher.

Die Abwicklung der Kurzarbeit erfolgt über das Arbeitsmarktservice (AMS). Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wickelt im Zuge der praktischen Umsetzung die Serviceleistung für die Unternehmen ab.

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Für die Einreichung der Stundenabrechnung beim AMS sowie die daraus resultierende Auszahlung der Ausfallstunden sei keine vollständige oder endgültige Lohnabrechnung notwendig, betonte man seitens des Arbeitsministeriums. Hier genüge die Berechnung der angefallenen Ausfallstunden.

Die noch offenen arbeitsrechtlichen Fragen beziehen sich den Angaben zufolge in der Regel auf die getroffenen Sozialpartnervereinbarungen. Daher lägen sie nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Ministeriums. Dieses beobachte jedoch, welche Fragen sich bei der Auslegung der Sozialpartnervereinbarung für die Praxis ergeben, und werde gegebenenfalls Hilfestellungen zur Auslegung treffen.

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