Corona-Krise: Arbeitslose Familien erhalten Geld aus Härtefonds

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Die Regierung will Familien, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit betroffen sind, durch einen Härtefonds unterstützen.

Anträge sollen ab 15. April möglich sein, kündigten Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) an. Die vom ÖGB geforderte generelle Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung lehnen sie ab.

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Anschober machte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag aber klar, „dass es kein Abgleiten von der Arbeitslosen- in die Notstandshilfe geben wird“.

Demnach werden die Monate der Corona-Krise also nicht auf jene Zeit angerechnet, nach der Arbeitslose nur noch die deutlich niedrigere Notstandshilfe erhalten.

Fonds wird auf 30 Mio. aufgestockt

Für arbeitslose Familien will die Regierung den bestehenden „Familienhärtefonds“ auf 30 Mio. Euro aufstocken.

Wer nach dem 28. Februar wegen der Corona-Krise seinen Job verloren hat und Familienbeihilfe bezieht, soll hier eine einmalige Unterstützungsleistung beantragen können. Auch Selbstständige, die Geld aus dem Corona-Härtefonds erhalten, sollen sich an den Familienhärtefonds wenden können.

Die genaue Höhe der Unterstützung soll vom vorherigen Einkommen und vom Medianeinkommen der Familien abhängen. Als Beispiel nannte Aschbacher eine Familie mit zwei Kindern und 3.000 Euro netto Familieneinkommen, die nach Arbeitslosigkeit des Vaters für drei Monate je 780 Euro erhalten würde.

Ziel sei, den Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit annähernd auszugleichen, hieß es im Ministerium dazu. Die genauen Berechnungsgrundlagen will das Ministerium kommende Woche veröffentlichen.

Zielgerichtete Unterstützung

Dass die Regierung nicht – wie vom ÖGB gefordert – das Arbeitslosengeld für alle wegen der Maßnahmen zur Krisenbekämpfung arbeitslos gewordenen Menschen erhöht, begründete Aschbacher damit, dass man zielgerichtet Familien mit Kindern unterstützen wolle. Und auch Anschober sprach von einem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Kinderarmut.

Der Familienhärtefonds ist übrigens nicht neu, sondern besteht schon länger. Im Vorjahr wurde daraus laut Aschbacher aber nur eine gute halbe Million Euro an 300 Familien ausgezahlt.

Nun wird er auf 30 Mio. Euro aufgestockt. Ob eine weitere Erhöhung der Mittel nötig sei, werde man laufend prüfen, kündigte Aschbacher an.

Noch nicht klar ist laut Aschbacher auch, ob die Sonderfreistellung für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten über Ende Mai hinaus verlängert wird.

„Ob das ausgedehnt wird oder nicht, werden wir wie alle anderen Maßnahmen weiterhin bewerten und beobachten.“ Die Arbeitgeber erhalten ein Drittel der Lohnkosten ersetzt, wenn sie ihre Arbeitnehmer frei stellen. Anträge auf Refundierung sind laut Aschbacher seit dieser Woche möglich.

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