Corona-Krise: Das sind die Leitlinien für die Gastronomie

Das Tourismusministerium hat heute die Leitlinien für die Gastronomie veröffentlicht, die ja Mitte Mai wieder aufsperren darf.

Auf der Internetseite www.sichere-gastfreundschaft.at wurden Regeln und Empfehlungen sowohl für die Gäste als auch die Betriebe zusammengestellt. Die Prinzipien Hygiene und Abstand werden in konkrete Verhaltensvorgaben umgesetzt.

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„Es handelt sich um zwischen den zuständigen Ministerien (BMLRT, Gesundheitsministerium, Arbeitsministerium sowie Wirtschaftskammer) abgestimmte Empfehlungen für Gäste und Betriebe. Teile davon werden auch in der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministeriums ihren Niederschlag finden (z. B. Öffnungszeiten, Personenanzahl, Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter, usw.)“, heißt es vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) dazu gegenüber der APA.

Ab 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe in Österreich täglich von 6.00 bis 23.00 Uhr wieder öffnen. Für Gäste gilt, dass an einem Tisch künftig nur mehr maximal vier Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder Platz nehmen dürfen.

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Große Stammtische müssen sich daher wohl aufteilen. Außerhalb der eigenen Besuchergruppe muss man den Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen einhalten. Beim Eintreten und Verlassen des Lokals ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Im Vorfeld sollte man nach Möglichkeit schon einen Tisch reservieren und dann die Rechnung kontaktlos bezahlen. Gäste müssen sich an Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lokal halten. Auf Händeschütteln und Umarmungen soll man verzichten. Auch ohne Kontakt zu anderen Gästen ist mehrmaliges tägliches Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 30 Sekunden empfohlen.

Eine Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen sollte vermieden werden, für Niesen und Husten ist die Armbeuge oder ein Taschentuch da. Wer sich krank fühle bzw. Anzeichen von Krankheit habe, soll gar nicht ins Lokal gehen sondern gleich zu Hause bleiben, heißt es in dem zehn Punkte umfassenden Informationsblatt für Gäste.

Ausführlicher sind die Leitlinien für Wirtinnen und Wirte und ihre Mitarbeiter. Sie sollen Hinweise anbringen, um den Mindestabstand von 1 Meter zu gewährleisten – etwa durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel bereits im Eingangsbereich des Lokals. Auf Händeschütteln und Körperkontakt muss verzichtet werden, dafür werden die Gäste zu ihrem Tisch geleitet.

Die Besuchergruppe darf maximal vier Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder umfassen, die dann untereinander vom Mindestabstand ausgenommen sind, ebenso wie die Mitarbeiter beim Servieren.

„Es wird aber empfohlen, den Abstand nach Möglichkeit einzuhalten“, heißt es in den Leitlinien. Weiters sollen auch die Tische so aufgestellt werden, dass der Mindestabstand zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist. An der Theke bzw. einer Bar darf man keine Konsumation anbieten.

Beim Tischsetting soll man keine Menagen auf den Tischen einstellen, nur auf Anfrage sollen Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayo etc. bereitgestellt werden.

Für die Speise- und Getränkekarten werden abwischbare bzw. folierte Materialien empfohlen, oder Alternativen wie Papiertischsets und eine digitale Karte für das Smartphone. Tischoberfläche, Stuhlrücken sowie -armlehnen sollen nach jedem Gast gereinigt und das Tischtuch gewechselt werden.

Buffets seien grundsätzlich unter bestimmten Auflagen gestattet. Ein Gast könne vorportionierte Gerichte selbst entnehmen, offen präsentierte Speisen aber nur mit Einweghandschuhen. Ein betreuter Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der Buffetstation soll zur Händereinigung dienen. Frontcooking dürfe nur mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast erfolgen.

Neben speziellen Reinigungsmaßnahmen soll auch regelmäßig, am besten mindestens einmal pro Stunde, gelüftet werden. Bei Selbstbedienungsmöglichkeit seien die Tabletts der Gäste nach jeder Benutzung zu reinigen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Mindestabstand von einem Meter untereinander einhalten – soweit möglich auch bei Arbeitsvorgängen in der Küche sowie zwischen Küchen- und Serviceteam.

Mund-Nasenschutz-Masken (MNS) oder Alternativen (z. B. Face-Shield) sind im Kundenkontakt im geschlossenen Gastraum verpflichtend zu tragen. In anderen Bereichen (z. B. Lager, Küche), wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen nicht möglich sind, nur im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

Dabei seien das hygienische Aufsetzen und Abnehmen des MNS bzw. Face-Shield sowie die Verwahrung zu beachten. Der Belegschaft müsse eine klare Einweisung zu den Verhaltensregeln gegeben werden, um auch die Weitergabe an die Gäste zu ermöglichen.

Die Leitlinien für Hotellerie und Freizeitbetriebe werden erst später, aber dann auch auf dieser Internetseite, veröffentlicht.

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