Corona-Krise: EU-Kommission fordert Einhaltung von Asylrecht

Ungeachtet der Corona-Krise dringt die EU-Kommission auf die Einhaltung des Asylrechts. Die Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen müsse fortgesetzt werden, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Handlungsempfehlung für die EU-Staaten.

„Während sich unsere Lebensweise in den letzten Wochen drastisch verändert hat, darf das für unsere Werte und Prinzipien nicht gelten“, sagte Vizekommissionspräsident Margaritis Schinas.

Das Papier sieht in einigen Bereichen größeren Spielraum für die EU-Staaten vor. Persönliche Interviews mit Asylbewerbern könnten während der Krise entweder per Video geführt oder nötigenfalls auch weggelassen werden.

Quarantäne und Isolationsmaßnahmen müssten angemessen und dürften nicht diskriminierend sein. Asylbewerber müssten nötige Gesundheitsversorgung erhalten.

Bei der derzeit eingestellten staatlich organisierten Aufnahme von Flüchtlingen etwa aus Krisenregionen betont die EU-Behörde, dass die Vorbereitung für diese Umsiedlung so weit wie möglich fortgesetzt werden solle.

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So könnten die tatsächlichen Umsiedlungen zu einem späteren Zeitpunkt reibungslos wieder aufgenommen werden. Derzeit sind alle Umsiedlungsprogramme, bei denen Schutzbedürftige direkt aus ihren Herkunftsregionen nach Europa kommen, infolge der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt.

Ähnlich lauten die Empfehlungen mit Blick auf Rückführungen. Die Maßnahmen zur Begrenzung der Pandemie hätten großen Auswirkungen darauf.

Dennoch sollten Rückführungen weiter vorbereitet werden. Freiwillige Rückführungen sollten mehr denn je bevorzugt werden.

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