Corona-Krise – Kurzarbeit: Die Regeln in Deutschland

Das Kurzarbeitergeld ist in Deutschland krisenerprobt und soll auch in der Coronapandemie wieder Unternehmen und ihre Beschäftigten entlasten.

Bis 6. April haben etwa eine halbe Million Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Wie viel diese Beschäftigten bekommen sollen, ist umstritten. Kritikern zufolge ist Deutschland bei der Höhe des Kurzarbeitergelds europaweit Schlusslicht.

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KURZARBEITERGELD IN DEUTSCHLAND

In Kurzarbeit Beschäftigte in Deutschland erhalten bis zu ein Jahr lang 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoverdienstes von der Bundesagentur für Arbeit, Kurzarbeiter mit Kindern bekommen 67 Prozent.

Wegen der Coronavirus-Pandemie können Unternehmen die Unterstützung beantragen, sobald zehn Prozent ihrer Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, zudem übernimmt der Staat auch die Sozialversicherungsbeiträge.

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In einigen tarifgebundenen Branchen haben Arbeitgeber sich außerdem dazu verpflichtet, das Kurzarbeitergeld in der Coronakrise aufzustocken. Das gilt etwa für den kommunalen, öffentlichen Dienst sowie für die Systemgastronomie und Teile des Einzelhandels.

Gewerkschaften reichen solche einzelnen tariflichen Vereinbarungen aber nicht: Sie fordern eine pauschale, staatliche Erhöhung der Regelsätze. Dadurch sollen insbesondere ohnehin einkommensschwache Beschäftigte entlastet werden.

REGELSÄTZE IN EUROPA TEILS DEUTLICH HÖHER

Da Kurzarbeitergeld oder ähnliche Instrumente spätestens seit der Finanzkrise 2008 europaweit verbreitet sind, verglich das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung die Situation in mehreren europäischen Staaten.

Dabei stellten die Forscher fest, dass die deutschen Regelungen „weit hinter der Praxis in anderen Ländern zurückbleiben“.

Demnach ist Deutschland mit einer Höhe von 60 Prozent des vormaligen Nettoentgelts sogar „absolutes Schlusslicht“: In Spanien beträgt der Anteil 70 Prozent, in Österreich bis zu 90 Prozent und in Irland sogar volle 100 Prozent des Nettolohnausfalls.

Anders als in diesen Ländern wird laut WSI in vielen Staaten der Bruttosatz für die Leistungen zugrunde gelegt, „sodass sich netto sogar noch eine deutlich höhere Lohnkompensation ergeben kann“.

In Frankreich beispielsweise betrage der Bruttoanteil 70 Prozent, „da das Kurzarbeitergeld jedoch steuerfrei ist, entspricht dies 84 Prozent des Nettoentgeltes“.

Nach dieser Rechnung würden auch in Dänemark, den Niederlanden und Norwegen bis zu 100 Prozent Kurzarbeitergeld gezahlt.

BEZUGSDAUER

Deutliche Unterschiede machten die Wirtschaftsforscher auch bei der Bezugsdauer aus. Sie ist demnach bei großzügigeren Leistungen kürzer.

In Ländern wie Dänemark, Irland, den Niederlanden und Österreich, die Corona-Sonderprogramme mit einem vergleichsweise hohen Kurzarbeitergeld verabschiedeten, ist der Bezug demnach zunächst auf drei Monate begrenzt.

In Belgien dagegen wird der Regelsatz von 70 Prozent wie der geringere deutsche Satz ein Jahr lang gezahlt, in Spanien sogar zwei Jahre.

VERTEILUNG ZWISCHEN STAAT UND ARBEITGEBER

Während das Kurzarbeitergeld in Deutschland komplett von Staatsseite getragen wird, werden in anderen Ländern auch die Arbeitgeber beteiligt.

So bestehen die Leistungen laut WSI in Italien zu gut 90 Prozent aus Staatsgeld, in Dänemark und Schweden zu 75 Prozent.

In Portugal und Irland teilen sich demnach der Staat mit 70 und die Arbeitgeber mit 30 Prozent die Kosten des Kurzarbeitergelds, in Slowenien beträgt der Arbeitgeberanteil 60 Prozent.

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