Corona-Krise: Neue Vorschriften für Demos

Die Corona-App wird ebenso wie die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht Bedingung für die Teilnahme an Veranstaltungen oder Demonstrationen sein. Das hat die Koalition am Dienstag mit einem Abänderungsantrag zur Epidemiengesetz-Novelle klar gestellt.

Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, können gemäß dem Gesetz untersagt, an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen gebunden oder auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen eingeschränkt werden.

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Beispielhaft in den Erläuterungen zum neuen – der APA vorliegenden – Gesetzestext angeführt wird eine Beschränkung auf Mitglieder einer veranstaltenden Einrichtung, bestimmte Berufsgruppen wie etwa Spitzensportler.

Angeführt als mögliche Voraussetzungen werden Vorgaben zu Abstandsregeln, Verpflichtungen zum Tragen einer mechanischen Mund-Nasen-Schutzvorrichtung, eine Beschränkung der Teilnehmerzahl sowie Anforderungen an das Vorhandensein und die Nutzung von Sanitäreinrichtungen sowie Desinfektionsmitteln.

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Ausgeschlossen als Kriterien werden neben der Verwendung von Contact-Tracing-Technologien ein Abstellen auf Corona-Risikogruppen, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung.

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