Corona-Krise: Sporteinrichtungen in Schweiz öffnen nicht vor 11. Mai

Die Freizeit- und Sporteinrichtungen werden im Kampf gegen das Coronavirus in der Schweiz noch mindestens bis zum 11. Mai geschlossen bleiben müssen.

Wie der Schweizer Bundesrat am Donnerstag erklärte, gehören sie nicht zu den Einrichtungen, die in einem ersten Schritt am 27. April wieder den Betrieb aufnehmen dürfen.

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Sporteinrichtungen müssen Konzepte erarbeiten, wie sie die Abstandsregeln und Vorschriften der Behörden einhalten wollen. Über Öffnungen werde in den kommenden Wochen entschieden.

Da Ansammlungen von mehr als fünf Personen zumindest in den ersten beiden Phasen der Öffnung weiter verboten bleiben, ist zum Beispiel auch ein geregeltes Fußballtraining nicht erlaubt. Solche Trainings könnten frühestens ab 8. Juni wieder stattfinden.

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Damit dürfte auch eine Fortsetzung der Fußball-Meisterschaften mit Geisterspielen nicht vorher möglich sein.

Noch nicht festgelegt hat sich der Bundesrat bezüglich Großveranstaltungen. Klar ist, dass diese erst in einer letzten Phase wieder erlaubt sein werden. Er sah jedoch davon ab, wie andere Länder jetzt schon ein frühestmögliches Datum – zum Beispiel Ende August – festzulegen.

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