Corona-Regeln für Messen in Kirchen und im Freien vereinbart

Ab Freitag können Gläubige der 16 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder Gottesdienste feiern.

Die Regeln für Messen in geschlossenen Räumen und im Freien wurden am Donnerstag vereinbart, teilte Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) per Aussendung mit. Es gilt: Ein, besser zwei Meter Abstand, 10 m2 pro Person, Maskenpflicht (nicht im Freien), Desinfektion.

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Hochzeiten und Taufen dürfen bis auf Weiteres nur im engsten Familienkreis – mit maximal zehn Personen – stattfinden.

In den Gotteshäusern muss die Einhaltung der maximalen Personenanzahl (für die Einhaltung der 10 m2-Vorgabe) und des Mindestabstandes durch Einlasskontrolle und Ordnerdienste sichergestellt werden.

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Keine Maximalgrenze vorgegeben wurde für das Betreten der Gotteshäuser außerhalb der Messe, etwa zum persönlichen Gebet. Flächen und Vorrichtungen wie Türgriffe, die von den Anwesenden berührt werden, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Im Freien müssen Veranstalter von Gottesdiensten ebenfalls sicherstellen, dass mindestens ein Meter Abstand zwischen nicht zusammen wohnenden Menschen sichergestellt ist.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – auf „Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten“. Auch hier müssen Ordnerdienste über die Einhaltung der Distanz-Regeln wachen – und dafür sorgen, dass Desinfektionsmittel vorhanden sind. Masken sind für Messen im Freien nicht vorgeschrieben, aber „ausdrücklich empfohlen“.

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