Coronaregel ausgelaufen: Viele müssen wieder nach Deutschland pendeln

Österreichische Dienstnehmer von deutschen Unternehmen dürfen ab 1. Juli 2022 aus steuerlichen Gründen nicht weiter im Home-Office arbeiten. Sie sind laut der Steuerberatungskanzlei TPA dazu gezwungen, wieder zur Arbeitsstätte zu fahren.

Die heimische steuerliche Regelung führt laut TPA nämlich dazu, dass bei Austro-Dienstnehmern ausländischer Unternehmen eine Betriebsstätte in Österreich entstehe. Und diese führe für ausländische Unternehmen zu hohen Compliance-Kosten.

Mit Deutschland gab es eine nur bis zum 1. Juli 2022 befristete Vereinbarung, die Home-Office-Betriebsstätte während der Corona-Pandemie auszusetzen, machte die Kanzlei aufmerksam. Durch das Auslaufen dieser Regelung drängten nun zahlreiche deutsche Unternehmen ihre österreichischen Mitarbeiter wieder dazu, die Wegstrecke zum Unternehmenssitz täglich zurückzulegen.

Aber auch Unternehmen anderer Nachbarstaaten hielten ihre österreichischen Arbeitnehmer dazu an, nicht im Home-Office zu arbeiten, sondern die Fahrt zum Unternehmen auf sich zu nehmen, damit dem ausländischen Unternehmen keine Austro-Betriebsstätte entsteht. Dafür reicht mehr als einen Tag in der Woche Home-Office bereits, sagte TPA-Steuerberaterin Yasmin Wagner auf APA-Nachfrage.

Wie viele Österreicherinnen und Österreicher betroffen sind, war durch TPA nicht zu beantworten. Die Firma erhalte aber viele Anfragen auch von Nicht-Klienten, so Wagner. Bei den Kosten für die Firmen gehe es nicht so sehr um eine höhere Besteuerung, sondern um eine kompliziertere Steuererklärung, nötige Extraaufzeichnungen, die Registrierung der Betriebsstätte – all dies verursache Kosten.

Für den Grenzgänger selbst entstehe kein steuerlicher Unterschied. „Das österreichische Steueraufkommen würde wohl bei Abschaffung der ‚Home-Office-Betriebsstätten‘ nicht vermindert werden, da das Arbeitseinkommen der im Home-Office in Österreich arbeitenden Dienstnehmer ausländischer Unternehmen auch in Österreich zu besteuern ist“, erläuterte sie zuvor in einer Unternehmensaussendung. „Pendelt demgegenüber der österreichische Dienstnehmer zum ausländischen Unternehmen hat – außerhalb der sogenannten ‚Grenzgängerregelung‘ – der ausländische Staat und nicht Österreich das Besteuerungsrecht an den Arbeitseinkünften.“

Ein anschauliches Beispiel aus Sicht von TPA ist jenes einer IT-Programmiererin, die in Oberösterreich lebt. Sie arbeitet seit 25 Jahren für ein produzierendes Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Vor der Pandemie fuhr sie täglich 100 Kilometer an ihren Arbeitsplatz hin und retour, die vergangenen zwei Jahre arbeitete sie friktionsfrei im Home-Office in Österreich. Nun aber forderte ihr deutscher Dienstgeber sie auf, ab 1. Juli wieder täglich zum Sitz des Unternehmens nach Deutschland zu pendeln. „Es sollte ein Umdenken einsetzen, um steuerlich getriebene Umweltverschmutzung zu verhindern.“

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