Coronavirus: Ärztekammer für Maskenpflicht im Gesundheitsbereich

Die Österreichische Ärztekammer will Maskenpflicht für Ärzte und Pflegepersonal. Dass sie aktuell nur in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln gelte, sei unverständlich, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.

Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal seien besonders gefährdet. Sie stünden „in der ersten Reihe“ und hätten täglich mit kranken Patienten zu tun.

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Eine allgemeine Maskenpflicht schütze das Vis-a-Vis, im Gesundheitsbereich seien das die Patienten und Mitarbeiter. „Angehörige des Gesundheitswesens können als Multiplikatoren gelten, und die könnten die Patienten anstecken“, wurde Kammerpräsident Thomas Szekeres zitiert.

„Dass die Maskenpflicht neben den Supermärkten nun auch künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt, aber der Gesundheitsbereich weiterhin ausgespart wird, ist nicht nachvollziehbar“, betonte Harald Mayer, Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer. Mayer forderte die Politik auf, auch in diesem Bereich eine klare gesetzliche Regelung zu treffen. Man ersuche die Spitalsträger, eine Maskenpflicht in den Krankenhäusern einzuführen. „Immerhin handelt es sich hier um einen systemrelevanten Bereich, und das Personal darf nicht erkranken“, sagte Mayer.

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„Die Maskenpflicht muss auch auf Ordinationen ausgeweitet werden“, forderte Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. „Es muss alles getan werden, um das Ansteckungsrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu minimieren“, betont Steinhart. Zugleich wies er darauf hin, dass zur Risikominimierung auch die Ausstattung mit hochwertiger Schutzausrüstung in ausreichender Menge durch die öffentliche Hand gehöre – ebenso wie die unverzügliche Information über Corona-Testergebnisse durch die Behörden.

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