Coronavirus – Bayern: Neue Regeln auch für Hotspots

Neben der neuen Testpflicht in Bayern für Berufspendler aus ausländischen Risikogebieten, darunter weite Teile Österreichs, sind in dem deutschen Bundesland schärfere Regeln für extreme Corona-Hotspots in Kraft getreten.

Am späten Donnerstagabend veröffentlichte das Gesundheitsministerium die entsprechend ergänzte Corona-Verordnung – die neuen Auflagen gelten damit seit dem heutigen Freitag.

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In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten wurde, dürfen Veranstaltungen nur noch mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Zudem gilt eine Sperrstunde ab 21.00 Uhr.

Welche Regionen von der dunkelroten Warnstufe betroffen sind, will das Ministerium künftig täglich um 15.00 Uhr auf seiner Homepage veröffentlichen. Zunächst standen darauf sieben Regionen: Stadt und Landkreis Schweinfurt, der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Weiden in der Oberpfalz, Augsburg sowie der an Oberösterreich grenzende Landkreis Passau und das an Salzburg grenzende Berchtesgadener Land.

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Der an Oberösterreich grenzende Kreis Rottal-Inn stand dagegen zunächst nicht darauf – obwohl dieser nach Angaben eines Sprechers zuletzt ebenfalls über der 100er-Marke lag, wegen eines technischen Übermittlungsfehlers aber in der Liste des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit einem falschen Wert geführt wurde.

Die verschärften Regeln gelten dann automatisch jeweils ab dem Folgetag der ersten Veröffentlichung auf der Liste. Darauf stehen alle Regionen, in denen der 100er-Wert aktuell überschritten wird „oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist“.

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