Coronavirus – Bayern: Testpflicht für Grenzpendler aus Risikogebieten

Wie von Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, hat Bayern eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Hotspots eingeführt; sie gilt mit dem heutigen Freitag.

Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in das deutsche Bundesland zu Berufs- oder Bildungszwecken einreist, muss der zuständigen Behörde regelmäßig Corona-Tests vorlegen. Deutschland stuft fast ganz Österreich als Risikogebiet ein.

„Wer aus einem Risikogebiet (…) regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich 1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und 2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen“, heißt es neu in der abgeänderten bayerischen Einreisequarantäneverordnung.

Das Testergebnis muss auf Deutsch oder Englisch sein und auf einer molekularbiologischen Testung basieren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer Covid-19-Symptome zeigt, muss zudem die Behörden in Bayern darauf hinweisen. Unterzeichnet hat die geänderte Verordnung die bayrische Landes-Gesundheitsministerin Melanie Huml. Sie wurde am Freitag im „Bayerischen Ministerialblatt“ als Amtsblatt von Bayerns Staatsregierung kundgemacht.

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„Unser Ziel ist, dass die Grenzen offen bleiben“, hatte Ministerpräsident Söder am Mittwoch betont, aber hinzugefügt: „Wer Grenzen offen halten will, der muss auch für mehr Sicherheit sorgen.“ Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will nächste Woche am Dienstag Söder einen Besuch in München abstatten, um unter anderem über diese Fragen zu sprechen.

Wegen der auch hierzulande steigenden Infektionszahlen hatte Deutschland am gestrigen Donnerstag bekanntgegeben, seine Reisewarnungen für Österreich auszuweiten. Das Robert-Koch-Institut als zuständige Seuchenbehörde stuft mit Ausnahme Kärntens mittlerweile alle österreichischen Bundesländer als Risikogebiet ein. Die Reisewarnung für die acht Bundesländer gilt ab Samstag.

Bereits bisher hatte das wichtige Urlauberland Deutschland vor Reisen nach Wien, Tirol und Vorarlberg – mit Ausnahmen der Exklaven Kleinwalsertal und Jungholz – gewarnt. Mit Samstag 00.00 Uhr kommen auch Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, die Steiermark und das Burgenland dazu. Einreisende aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, können sich aber durch einen negativen Test vorzeitig davon befreien lassen.

Bestimmte Gruppen – darunter Grenzpendler – sind von der Quarantäne ausgenommen. Im Detail regelt jedes deutsche Bundesland die Ausnahmen anders. So müssen in Bayern Personen, die aus dem Ausland „zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich (Grenzpendler) oder medizinisch veranlasst“ einreisen nicht in Quarantäne.

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Auch der Besuch eines Kindes bei geteiltem Sorgerecht, eines Lebenspartners oder einer zu pflegenden Person gilt weiterhin als Ausnahmegrund. Durch die heutige Neuverordnung müssen Grenzpendler zwar auch weiterhin nicht in Selbstisolation, sie müssen aber eben einen Corona-Test vorlegen. Neben Österreich ist Tschechien wohl am stärksten von der neuen Regelung betroffen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt in Deutschland, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet.

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