Coronavirus: Bisher 30.000 Anträge an Härtefall-Fonds

Seit Freitag um 17 Uhr sind Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds möglich. Bis heute, Samstag, um 8.00 Uhr waren 30.000 Anträge gestellt, 45 Prozent davon bereits wieder erledigt, teilte die Wirtschaftskammer der APA mit.

Die Homepage der Wirtschaftskammer habe dem Ansturm standgehalten. Viele Anträge seien innerhalb von zwei Stunden bearbeitet worden.

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Der Härtefall-Fonds ist mit einer Milliarde Euro dotiert und soll Kleinstunternehmen, die wegen der Corona-Krise zusperren müssen, rasch helfen. Im ersten Schritt werden je nach Umsatz der Betroffenen 500 oder 1.000 Euro ausbezahlt, letztlich können pro Unternehmen im Laufe von drei Monaten bis zu 6.000 Euro fließen. Die Maßnahme wird von der Wirtschaftskammer Österreich abgewickelt, für einen Antrag muss man aber kein Kammermitglied sein.

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Unter dem Link https://wko.at/haertefall-fonds können die Betroffenen auf der Kammer-Website ihre Zuschuss-Anträge stellen.

Server zu Beginn überlastet

Nach ersten Anfangsschwierigkeiten hat die Online-Antragstellung dann reibungslos funktioniert. Der Server war in den ersten Minuten zeitweise überlastet, als fast 200.000 Antragsteller gleichzeitig auf der Seite waren.

Als Soforthilfe, die in den nächsten Tagen fließen soll, werden bis zu 1.000 Euro ausgezahlt, über drei Monate verteilt sind es bis zu 6.000 Euro. Anträge können bis Dezember gestellt werden.

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Ein hoher Andrang sei natürlich erwartet worden und logisch, aber nicht nötig, sagte die Sprecherin zur APA. Fördermittel für die kommenden Anträge seien ausreichend vorhanden. „Wir appellieren nochmals an alle Antragsteller: Der Antrag muss nicht heute um 17:00 Uhr gestellt werden. Wir sind auch Samstag und Sonntag mit Hunderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz, die die Anträge rasch bearbeiten.“

Bei vielen Betroffenen muss es mit diesem Sicherheitsnetz sehr schnell gehen. Anträge können grundsätzlich von heute, dem 27. März, bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten aus dem Härtefallfonds eine „Soforthilfe“ von bis zu 1.000 Euro, die schon kommende Woche ausbezahlt werden kann. Letztlich sind in Summe bis zu 6.000 Euro Unterstützung möglich.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und maximal 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende sowie Freiberufler (wie etwa im Gesundheitsbereich). Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung.

Die Kriterien

Als Härtefall ist definiert, wenn ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken oder ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres vorliegt. Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen maximal 80 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage betragen haben, als Untergrenze für Zuschussanträge gelten Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro pro Jahr.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sind.

Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen können Zuschüsse beantragen, allerdings anhand eigener Förderrichtlinien, die von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet werden. Hier gab es zuletzt noch keinen genauen Zeitpunkt für die erstmögliche Antragstellung.

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