Coronavirus: Diskussion über Bankenbesuch mit Masken

Eine Vollvermummung in Bankfilialen ist nicht erlaubt. Gesetzlich vorgegeben ist jedoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vorarlbergs Bankensprecher Wilfried Hopfner appelliert in diesem Zusammenhang, dass Kunden Banken ohne Schutz betreten sollen und die Maske erst in der Bankfiliale anlegen sollen.

Denn dadurch ist das Gesicht zuerst komplett sichtbar, sagte er gegenüber dem ORF. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), will diesen Rat nicht für ganz Österreich geben. Tatsache sei, dass es unterschiedliche Gegebenheiten in Österreich gebe, kleinere und größere Filialen, Banken mit und ohne Foyer.

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„Daher können Anforderungen zur Wahrung von Gesundheit und Sicherheit je nach individueller Gegebenheiten unterschiedlich sein und Lösungen nicht über einen Kamm geschoren werden“, hieß es in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA.

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