Coronavirus: Epidemiegesetz-Änderung beschlossen

V.l.: Rudolf Anschober, Christine Aschbacher, August Wöginger © APA/Jäger

Neue Vorgaben für Veranstaltungen in der Coronakrise, aber auch Voraussetzungen für Screeningprogramme sowie die temporäre Ermöglichung von Blutabnahmen durch Sanitäter hat der Nationalrat am Dienstag beschlossen.

Nur bei Letzterem gab es Einstimmigkeit, gegen die Epidemiegesetz-Novelle stimmten hingegen SPÖ, FPÖ und NEOS. Speziell die Sozialdemokraten wetterten gegen das „verpfuschte Gesetz“.

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Die Änderung des Epidemiegesetzes legt fest, unter welchen Voraussetzungen (etwa Abstandregeln oder Mund/Nasen-Schutz-Pflicht) Veranstaltungen oder Demonstrationen künftig stattfinden dürfen. Auch bestimmte Personengruppen können ausgeschlossen werden.

In Kraft treten sollte dies am 1. Mai, Voraussetzung dafür wäre aber ein Sonderbundesrat am Donnerstag (30. April).

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Weil die Opposition diesen aber verweigert, kann der Bundesratsbeschluss frühestens am 7. Mai (und mit dem Potenzial einer Rückverweisung an den Nationalrat, weil Türkis-Grün in der Länderkammer keine Mehrheit hat) erfolgen. Maikundgebungen wären damit in diesem Jahr just von der SPÖ verunmöglicht.

Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer reagierte auf den Widerstand mit Kopfschütteln. „Wir haben auf jeden einzelnen Punkt der Opposition reagiert“, sagte sie.

Den Verzicht auf ein Begutachtungsverfahren begründete sie mit der Dringlichkeit aufgrund der Pandemie. Dass die Opposition nun eine vorgezogene Bundesratssitzung blockiere, verstehe sie nicht.

Mit einer Abänderung wurde noch klargestellt, dass die Corona-App oder andere Kontakt-Tracing-Technologien nicht Bedingung für die Teilnahme an Veranstaltungen sein wird. Auch ein Abstellen auf Corona-Risikogruppen, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Alter, Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung bei ausgeschlossenen Personengruppen wird unterbunden.

Weitere beschlossene Punkte ermöglichen – bis Ende 2021 befristet – „Screeningprogramme“ zur Ermittlung von Regionen, die besonders von Covid-19 betroffen sind.

Eine Änderung des Sanitätergesetzes sieht vor, dass Blutabnahmen zur Entdeckung des Coronavirus bis längstens 31. März kommenden Jahres auch von Sanitätern durchgeführt werden können.

In der Debatte zeigte sich die SPÖ höchst unzufrieden. Vize-Klubschef Jörg Leichtfired attestierte Türkis-Grün einen „autoritär-patscherten“ Kurs, die Regierungsfraktionen versuchten rechtsstaats- und verfassungswidrige Gesetze durchzupeitschen.

Das Epidemiegesetzänderung nannte er „verpfuscht“. „Wenn Sie jetzt anfangen, willkürlich die Freiheit einzuschränken, dann werden Sie unseren Widerstand spüren“, kündigte er an.

Gerhard Kaniak (FPÖ) ortete gar „Fake Laws“ und ein faktenbefreites Vorgehen der Regierung. Er sprach von unterdurchschnittlichen Sterbezahlen im Vergleich zu den Vorjahren; für den blauen Mandatar ein Beleg, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung überschießend waren.

Ähnlich Gerald Koacker (NEOS). „Diese Regierung will die Bevölkerung bevormunden wie ein Papa ein zweijähriges Kind“, kritisierte er.

Seitens der Regierungsfraktionen wies Martina Diener-Wais (ÖVP) die Kritik zurück. „Jedes Menschenleben ist wertvoll, und es zu erhalten ist wichtig“, nannte sie als Motivation für die Regelungen in der Krise.

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