Coronavirus: Erlass regelt Flüchtlingsabweisung an Grenze

Mit einem Erlass hat das Innenministerium geregelt, dass auch Asylwerber an den Grenzen zurückgewiesen werden können, wenn sie kein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Bezug genommen wird darin auf Vorgaben der Gesundheitsbehörden.

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Eine andere Vorgangsweise würde alle zum Schutz der Bevölkerung ergriffenen Maßnahmen im Rahmen des Grenz- und Einreisregimes konterkarieren, heißt es im der APA vorliegenden Erlass.

Jede Person – beispielsweise auch ein EU-Bürger – könnte in diesem Falle, trotz Nichterfüllens der Einreisevoraussetzungen, wie das Vorliegen eines Gesundheitszeugnisses, durch die bloße Asylantragsstellung die Einreise in das Bundesgebiet erzwingen.

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