Mit einem Erlass hat das Innenministerium geregelt, dass auch Asylwerber an den Grenzen zurückgewiesen werden können, wenn sie kein Gesundheitszeugnis vorlegen.
Bezug genommen wird darin auf Vorgaben der Gesundheitsbehörden.
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Eine andere Vorgangsweise würde alle zum Schutz der Bevölkerung ergriffenen Maßnahmen im Rahmen des Grenz- und Einreisregimes konterkarieren, heißt es im der APA vorliegenden Erlass.
Jede Person – beispielsweise auch ein EU-Bürger – könnte in diesem Falle, trotz Nichterfüllens der Einreisevoraussetzungen, wie das Vorliegen eines Gesundheitszeugnisses, durch die bloße Asylantragsstellung die Einreise in das Bundesgebiet erzwingen.