Coronavirus: Extra-Urlaub auch für Pflege

Bezahlte Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Mai auch für Arbeitnehmer möglich sein, die als Ersatz für die 24-Stunden-Pfleger einspringen müssen oder wenn eine Pflegeeinrichtung geschlossen wird.

Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der im Rahmen des dritten Corona-Pakets am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden soll.

☣️➡️  Mehr zu diesem Thema ⬅️☣️

Der Haken wie auch für Eltern und Behindertenbetreuer, für die die Regel ja schon beschlossen wurde: der Arbeitgeber muss zustimmen. Er bekommt aber einen Teil des Gehalts bezuschusst.

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Das könnte Sie auch interessieren