Coronavirus: Keine Zahlungspflicht bei Fitnesscenter-Mitgliedschaft

Wer Mitglied in einem Fitnesscenter, Yogastudio oder Sportcenter ist, hat derzeit keine Zahlungsverpflichtung.

„Rechtlich gesehen haben Konsumenten die Möglichkeit, für den Monat März etwa den halben Betrag zurück zu verlangen und – wenn die Beschränkungen aufrecht bleiben – für den Monat April die Zahlung einzustellen“, sagte AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer am Dienstag.

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Allerdings müssen die Kunden ihren jeweiligen Anbieter schriftlich darüber informieren, dass sie das Lastschriftverfahren stoppen, da sonst Gebühren anfallen.

Viele Betreiber von Fitnesseinrichtungen versuchen ihr Geschäft derzeit mit Online-Sportprogrammen zu retten oder bieten Gutscheine an.

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Die Fitnesskette McFit informierte ihre Mitglieder auf Facebook etwa darüber, den ausgefallenen Zeitraum zu ersetzen, indem er kostenlos an das Vertragsende gepackt wird.

Konsumenten stehe es frei, von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und andere Lösungen zu akzeptieren, so Höfferer. Vor Gutscheinen in der derzeitigen Situation warnt die Arbeiterkammer jedoch: „Wir müssen darauf hinweisen, dass Gutscheine nicht insolvenzgesichert sind. Das heißt, dass Inhaber von Gutscheinen – im Falle der Insolvenz eines Unternehmens – auf die Insolvenzquote verwiesen werden.“

Damit werden Kunden zu Gläubigern und müssen ihre Abgeltung im Insolvenzverfahren anmelden – solche Anmeldungen sind mit Kosten verbunden.

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