Coronavirus: Krisen-Verordnungen offiziell, Ausgehbeschränkung fix

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat seine Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Krise am Sonntagabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Damit sind die von der Regierung angekündigten weitgehenden Ausgangsbeschränkungen ab Montag offiziell. Auch die Schließung weiter Bereiche des Handels und der Gastronomie ist damit fix.

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Ab Montag müssen die Österreicherinnen und Österreicher großteils in ihren Wohnungen bleiben. „Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten“, heißt es in der Verordnung.

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Ausnahmen gibt es nur in Notfällen, zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, für den Weg zum Einkaufen und in die Arbeit sowie zum Spazierengehen im Freien.

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Letzteres ist aber stark eingeschränkt und nur alleine oder mit Mitbewohnern zulässig. Auch das Gassi-Gehen mit einem Hund ist erlaubt. Außer in Notfällen ist zudem auf einen Mindestabstand von einem Meter zu achten. Und wer spazieren gehen will, darf dazu keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. All dies gilt von 16. bis inklusive 22. März.

21 Ausnahmen für Handel – Gastronomie ab Montag 15 Uhr geschlossen 

Zwei weitere Verordnungen regeln die weitgehende Schließung von Handel und Gastronomie. Umgesetzt wird dies über ein Betretungsverbot für die Kunden in den jeweiligen Betriebsstätten. Ausgenommen sind u.a. Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie Gesundheits- und Pflegedienstleister. Für Lokale ist de facto ab Montag 15 Uhr Sperrstunde. Lieferservice bleibt erlaubt.

Grundlage der Maßnahmen – sowohl der Ausgangsbeschränkungen als auch der Einschränkung von Handel und Gastronomie – ist das „COVID-19-Maßnahmengesetz“ das am Wochenende durch das Parlament gepeitscht und unmittelbar vor den Verordnungen kundgemacht worden war.

Für das Betretungsverbot im Handel gelten 21 Ausnahmen. Neben den oben erwähnten sind das u.a. der Verkauf von Tierfutter, Dienstleistungen für Behinderte und Notfälle, die Post, die Rechtspflege, Trafiken, der öffentliche Verkehr, KFZ-Werkstätten sowie Reinigungsdienstleistungen und Abfallentsorgung. Die Einschränkungen gelten von 16. bis 22. März.

Restaurants dürfen noch bis Montag 15 Uhr offen halten. Danach ist Sperrstunde und ab Dienstag gilt dann auch für das Gastgewerbe ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen. Ebenfalls offenhalten dürfen Restaurants in Hotels und auf Campingplätzen – sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten. Lieferservice bleibt zulässig.

Per Verordnung erweitert werden auch die wegen der Corona-Krise verhängten Landeverbote. Damit dürfen ab Dienstag auch Flugzeuge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr in Österreich landen.

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