Coronavirus: Land Salzburg nimmt 250 Mio. Euro neue Schulden auf

Die Salzburger Landesregierung hat am Dienstag ein Unterstützungspaket angekündigt, das über die Hilfsmaßnahmen des Bundes hinausgeht beziehungsweise diese ergänzen soll.

Damit sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Bundesland so gering wie möglich gehalten werden. Dazu nimmt die Regierung in einem ersten Schritt für das Budgetjahr 2020 insgesamt 250 Millionen Euro zusätzlich auf.

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Das Nachtragsbudget soll morgen, Mittwoch, im Landtag beschlossen werden – und zusätzliche Auszahlungen für die Bereiche Wirtschaft, Gesundheit, Spitäler, Soziales, Kinderbetreuung und Kultur ermöglichen. Der veranschlagte Betrag stelle allerdings nur eine Untergrenze dar, fürchtete Finanzreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) bei einem Video-Pressegespräch am Dienstag. „Die finanziellen Folgen der Coronakrise werden uns auch in den Folgejahren begleiten.“ So werden etwa die Erträge aus Abgaben an das Land oder die Einnahmen aus dem Finanzausgleich des Bundes deutlich abnehmen.

Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) kündigte heute ein Bündel an Maßnahmen für die Unternehmen im Land an, um die Liquidität der Betriebe und die Arbeitsplätze zu erhalten. Zudem warte man auf die für Ende der Woche angekündigten Richtlinien für den 15 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds des Bundes und werde dann möglicherweise nachschärfen.

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In einem ersten Schritt hat das Land Salzburg beschlossen, für Tourismusbetriebe den Zinsendienst für drei Jahre zu übernehmen. Die Verzinsung bis zur Rückzahlung betrage dabei lediglich ein Prozent. Zudem wird Unternehmern die Tourismusabgabe gestundet. Der Zahlungszeitpunkt im Mai verschiebt sich bis auf Mitte Jänner 2021. „Betroffen davon sind aber nicht alle Branchen, sondern vor allem Klein -und Mittelbetriebe, die jetzt gerade keine Umsätze machen“, erklärte Haslauer.

Im Bereich der Kinderbetreuung werden die Elternbeiträge ausgesetzt. Einrichtungen der öffentlichen Hand erhalten weiter ihre monatliche Förderung, sie sollen aber auf die Einhebung der Beiträge verzichten. Die privaten Träger werden mit einer zwei Millionen Euro schweren Sonderförderung unterstützt. „Wir wollen die Kinderbetreuungsreinrichtungen so über die Krise bringen, dass sie jederzeit wieder mit der Betreuung starten können“, sagte die zuständige Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) beim Mediengespräch.

Für den Fall, dass 24-Stunden-Betreuerinnen aus dem Ausland oder pflegende Angehörige aufgrund von Erkrankungen ausfallen, bereitet das Land zudem eine stationäre Ersatzbetreuungseinrichtung vor. „Zwei konkrete Angebote mit insgesamt mehr als 100 Plätzen sind derzeit in Prüfung“, sagte Sozialreferent LHStv. Heinrich Schellhorn (Grüne). Auch für das notwendige Betreuungs-Personal werde Vorsorge getroffen.

Hilfe gibt es zudem für Kultureinrichtungen, dazu ein neues Arbeitsstipendium für Kulturschaffende und eine schnellere Auszahlung und erleichterte Antragstellung bei der Wohnbeihilfe des Landes. Für Selbstständige und Ein-Personen-Unternehmen mit Einkommensausfällen gelten im laufenden Jahr zudem neue Berechnungsgrundlagen. Auch Raten für die Rückzahlungen von Wohnbau-Darlehen werden ohne Verzugszinsen gestundet.

Zugleich wird die Frist für die Naturschutzabgabe – sie fällt für die Gewinnung von Bodenschätzen wie Schotter, Steine und Kies an – auf den 15. Dezember erstreckt. In der Landwirtschaft können Betriebe ein weiteres Mal einen Direktzuschuss für neue Investitionen beantragen, auch im Sport wird bis zu einer Million Euro Soforthilfe bereitgestellt. Dieser Betrag soll Sportlern, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen helfen, die laufenden Kosten zu decken.

Die für die Hilfsmaßnahmen notwendigen Gesetzesbeschlüsse sollen alle morgen im Landtag fallen. Dabei werden etwa auch das Landesbeamten- und Vertragsbedienstetengesetz so geändert, dass dienstfreigestellte Mitarbeiter Urlaube oder Zeitausgleich abbauen müssen. Außerdem sollen Gemeindeordnung und Stadtrecht auf Zeit so abgeändert werden, dass Sitzungen auch in Form von Videokonferenzen abgehalten werden können. Und im Krankenanstaltengesetz wird die rechtliche Grundlage geschaffen, die Zusatzspitäler für Covid-19-Patienten in Betrieb nehmen zu können.

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