Coronavirus: Maskenpflicht auch in Tankstellenshops

Die Ausdehnung der Maskenpflicht betrifft nicht nur den Lebensmittelhandel, Banken, Postfilialen und Gesundheitseinrichtungen, sondern auch Tankstellenshops.

Das geht aus der in der Nacht auf Donnerstag erlassenen Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober hervor. Kritik am Vorgehen kommt von NEOS: Die Pinken fordern in Zukunft eine Begutachtung von derartigen Verordnungen.

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„Die Regierung hat eine Woche Ankündigungen, vier Regierungsmitglieder und eine Unzahl an verschobenen Pressekonferenzen gebraucht, um die Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post zu verkünden“, so NEOS-Klubobman Nikolaus Scherak in einer Aussendung.

„Die Verordnung dazu kam dann gestern gegen Mitternacht und enthielt überraschend auch Bäckereien und Tankstellen“, verwies er auf den Passus, wonach nicht nur Supermärkte, sondern generell der Kundenbereich des Lebensmitteleinzelhandels umfasst ist („einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln“, wie es in der Verordnung heißt).

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„Es ist absolut kein Wunder, wenn sich Menschen nicht mehr auskennen, was wann, wo und wie gilt“, so Scherak. „Offenbar hat die Regierung aus dem Desaster der letzten COVID-Verordnung nichts gelernt. Erst gestern wurde jene COVID-Verordnung vom VfGH als gesetzwidrig aufgehoben, aufgrund derer tausende Bürgerinnen und Bürger bestraft wurden, obwohl sie nichts Verbotenes getan haben.“ Seine Fraktion fordere daher, „dass bei derart einschneidenden Verordnungen“ in Zukunft eine Begutachtung geben soll, „damit legistische Fehler beseitigt werden können, bevor die Verordnung in Kraft tritt“.

Wie auch die SPÖ forderte Scherak erneut eine Generalamnestie für Corona-Strafen: „Das Mindeste, das die Regierung tun muss, ist sich bei den Betroffenen entschuldigen und ihnen ihre Strafen zurückzuzahlen.“ SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sagte via Aussendung dazu, es brauche jetzt „rasche Lösungen, damit die Menschen nicht die Rechnung für das rechtswidrige Vorgehen der türkis-grünen Bundesregierung zahlen müssen“. Eine „Einzelfalllösung, nach der einzelne Strafen auf Gutdünken der Behörde nachträglich aufgehoben werden könnten, worauf aber kein Rechtsanspruch besteht“, lehnt Yildirim ab.

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