Coronavirus – Ministerium: Klarstellung zu Oster-Erlass am Montag

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Eine Klarstellung zum sogenannten Oster-Erlass zum Verhalten der Bevölkerung in der Corona-Krise während der Feiertage soll am Montag erfolgen.

Das kündigte Clemens Auer, Sonderbeauftragter im Gesundheitsministerium, am Samstagabend in einer „ZiB2 Spezial“ des ORF-Fernsehens an. Gegen den Erlass hatte es zuvor massive rechtlich und politische Kritik gegeben.

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„Wir haben die Verwirrung angestiftet“, räumte Auer ein, „und werden sie entwirren“, versprach der Sektionschef. Laut Gesundheitsministerium soll der Erlass gerade rund um das Osterfest große Zusammenkünfte auch in Haushalten verhindern. Zudem sollen dadurch auch „Corona-Partys“ unterbunden werden.

Letzteren Punkt betonte auch Auer in der „ZiB2 Spezial“: Man wolle, dass sich „Corona-Partys“ nicht am Osterwochenende wiederholten. Warum der Erlass zusätzlich zu den bestehenden Ausgangsbeschränkungen nötig sei, klärte Auer nicht auf, sondern verwies auf den Montag.

Konkret stellt der Erlass für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus fünf Personen beschränkt werden.

Nach Kritik seitens der Oppositionsparteien sowie Verfassungsrechtlern, wonach es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, verteidigte das Gesundheitsministerium den Erlass und stellte später klar, dass sich in geschlossenen Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben: „Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen.“

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