Coronavirus: Notstand in Frankreich nicht rechtzeitig in Kraft

In Frankreich ist das Gesetz zur Verlängerung des Ausnahmezustands im Gesundheitsbereich nicht rechtzeitig mit Beginn der schrittweisen Lockerungen in Kraft getreten.

Der Verfassungsrat will erst an diesem Montag über das Gesetz entscheiden, teilten Premierminister Édouard Philippe und der Präsidentenpalast in der Nacht auf Montag mit.

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Das Inkrafttreten zweier Bestimmungen wird daher vorbehaltlich der Zustimmung des Verfassungsrates nach hinten verschoben. Dabei handelt es sich um die Regelung, dass Menschen in Frankreich für Reisen mit mehr als 100 Kilometer Entfernung vom Wohnort einen triftigen Grund und eine Bescheinigung brauchen.

Außerdem betroffen ist die Regelung, dass die Metro in Paris zu Stoßzeiten nur mit Bescheinigung genutzt werden darf. Für diese Bestimmung gilt allerdings am Montag und Dienstag ohnehin noch eine Toleranzfrist.

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Premier und Präsident Emmanuel Macron appellierten nun „an das französische Verantwortungsbewusstsein“ diese Bestimmungen dennoch einzuhalten. Das Parlament hatte am Samstag endgültig der Verlängerung des Gesundheitsnotstands zugestimmt. Mit dem Gesetz soll der Fahrplan der Regierung zur schrittweisen Lockerung der strengen Corona-Maßnahmen rechtlich abgesichert werden.

Außerdem kann die Regierung Beschlüsse schnell per Dekret umzusetzen – so geschehen nun mit dem Inkrafttreten der Lockerungen und weiterer Bestimmungen dazu. Macron und der Präsident des Senats hatten es an den Verfassungsrat zur Prüfung weitergegeben.

Ab diesem Montag dürfen die Menschen in Frankreich nun wieder ohne Passierschein auf die Straße. Die Geschäfte öffnen wieder, außer Bars und Restaurants. Sport oder Spaziergänge sind ohne örtliche oder zeitliche Beschränkung erlaubt, einige Schüler sollen ab dieser Woche wieder zur Schule. Die strengen Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen Covid-19 galten seit Mitte März.

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