Coronavirus: Oberösterreich arbeitet an Covid-19-Begleitgesetz

LH Thomas Stelzer © APA/Neubauer

Das Land Oberösterreich erarbeitet derzeit sein Covid-19-Begleitgesetz. Die Regierungsvorlage soll am 20. April in der Landesregierung beschlossen und am 23. April dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ein großer Teil der darin enthaltenen Bestimmungen ist mit 31. Dezember 2020 befristet.

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Das Gesetz enthält u.a. Regeln über die Verlängerung bzw. die Hemmung bestimmter Fristen und soll die Handlungsfähigkeit von Kollegialorganen wie Stadtsenaten, Gemeinderäten und ihren Ausschüssen gewährleisten – etwa indem Sitzungen auch als Videokonferenzen abgehalten werden dürfen.

Auch Fördervoraussetzungen für Kinderbetreuungseinrichtungen werden angepasst. Der Landesbeitrag soll durch kleinere Gruppenzahlen oder eine Änderung der Öffnungszeiten, die auf behördliche Corona-Maßnahmen zurückzuführen sind, nicht verringert werden.

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Zudem werden Teile des 580 Millionen Euro schweren Unterstützungspakets für die Wirtschaft wie z.B. die vorübergehende Befreiung vom Tourismusbeitrag geregelt.

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