Coronavirus: Polizei untersagte seit Mitte März zehn Versammlungen

Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. März hat die Wiener Polizei rund zehn Versammlungen untersagt. Außerdem wurden eine Handvoll freiwillig von den Anzeigern zurückgezogen, sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger der APA.

Im Vergleich zu Zeiten ohne Coronavirus-Pandemie ist das eine sehr geringe Anzahl an Kundgebungen und Demonstrationen.

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Alle Untersagungsbescheide seien gründlich argumentiert worden, betonte Eidenberger. Rechtsgrundlage ist jeweils Paragraf 6 des Versammlungsgesetzes. Darin ist geregelt, dass Versammlungen, deren Abhaltung das öffentliche Wohl gefährdet, von den Behörden zu untersagen ist. „Das öffentliche Wohl ist bei allen Untersagungen der Dreh- und Angelpunkt gewesen“, sagte der Polizeisprecher.

Auch im Untersagungsbescheid der für heute Nachmittag angemeldeten Demonstration, die am Donnerstag zunächst zugelassen und am Freitag von den Behörden untersagt wurde, wird darauf verwiesen. „Die Abhaltung der Versammlung würde eine Gefährdung in Hinblick auf das öffentliche Wohl darstellen“, berichtete Eidenberger.

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Laut dem Polizeisprecher gibt es in der Bundeshauptstadt jedes Jahr 15.000 bis 20.000 Versammlungsanzeigen. Kundgebungen und Demonstrationen müssen von den Behörden nicht genehmigt werden, sondern sind anzeigenpflichtig. Das Versammlungsgesetz sieht seit der Novellierung im Jahr 2017 vor, dass eine Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor Beginn bei den Behörden schriftlich anzumelden ist.

„Es ist ein Unikum in der zweiten Republik, dass alle Versammlungsanzeigen untersagt wurden“, betonte Eidenberger und verwies auf den aktuellen, Corona-Epidemie-bedingten Ausnahmefall. Ansonsten seien „Untersagungen bisher immer im Promillebereich“ angesiedelt gewesen.

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