Coronavirus – Salzburg: Quarantäne-Ausnahme für Zweitwohnsitze fällt

In den sechs mit 19. März unter Quarantäne gestellten Salzburger Gemeinden waren Besuche von Zweitwohnsitzen bei Einhaltung der allgemeinen Kontakt- und Abstandsregeln zuletzt weiter erlaubt.

Doch nach Kritik schärft das Land nun nach. Laut den aktuellen Verordnungen der zuständigen Bezirkshauptmannschaften im Pinzgau und Pongau dürfen Personen mit Nebenwohnsitz nicht mehr zufahren.

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Bewohner einzelner gesperrter Gemeinden hatten der APA zuletzt von auffallend vielen Fahrzeugen mit Wiener Kennzeichen, aber auch Autos aus Deutschland oder Schweden berichtet. Zuletzt kritisierte am Dienstag FPÖ-Landeschefin Marlene Svazek, dass sich die Quarantäneregelung so ad absurdum führe. „Das würde schlichtweg bedeuten, dass für jemanden, der über einen Zweitwohnsitz verfügt, gelockerte Maßnahmen gelten.“

Zu diesem Zeitpunkt war die Regelung allerdings bereits repariert worden. Wie das Land am Nachmittag mitteilte, dürfen nur mehr Personen mit einem Hauptwohnsitz in die Quarantäne-Gebiete fahren, die sich bei Inkrafttreten der Maßnahme außerhalb der Gemeinden aufhalten. Wer einen Nebenwohnsitz hat, darf zwar noch ausreisen, aber nicht mehr zurück.

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Für Gerhard Steinbauer, ÖVP-Bürgermeister der von den Quarantänemaßnahmen betroffenen Gemeinde Bad Gastein, hat die adaptierte Verordnung sogar Vorteilte. „Die Zunahme der positiven Corona-Fälle im Gasteinertal war zuletzt nur halb so hoch wie im restlichen Pongau. Wenn das schon so ist, dann wollen wir uns nicht wieder mehr neue Fälle ins Tal ziehen, schon gar nicht mit Zweitwohnsitzbesitzern, die vielleicht aus der Stadt fliehen.“

Neben den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Hüttschlag, Großarl und Flachau werden in Salzburg mit Mitternacht auch Altenmarkt, Zell am See und Saalbach unter Quarantäne gestellt. Die Maßnahme gilt bis zum 13. April.

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