Die Frist für die Beibringung von Fotos für abgelaufene E-Cards läuft nicht Ende März ab, sondern geht noch bis Ende Mai.
Die Übergangsfrist wurde von drei auf fünf Monate verlängert. Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab.
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Der Grund sind die steigenden Infektionen mit COVID-19 – und wegen der Coronakrise trafen sich die Regierungsmitglieder auch nicht, wie sonst, im Bundeskanzleramt, sondern tagten per Videokonferenz.
Die Fristverlängerung ist ein Beitrag, um Personalressourcen in den Behörden – vor allem den Landespolizeidirektionen – nicht übermäßig zu binden.
„Gleichsam geht es darum, Kundenkontakte zu verringern und mögliche Infektionen zu verhindern“, steht in den Erläuterungen der Verordnung des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne).
Neue E-Cards werden seit 1. Jänner nur noch mit Foto ausgestellt. Versicherte, für die kein Foto in einem Register vorhanden ist, müssen ein Foto beibringen – und haben dafür jetzt bis Ende Mai Zeit.
Bis dahin können sie weiter mit der alten E-Card oder mit Ausweis und Versicherungsnummer einen Arzt aufsuchen.