Coronavirus: Weltärztechef hält Maskenpflicht für rechtlich unzulässig

Der Chef des Weltärztebunds, Frank Ulrich Montgomery, hält eine allgemeine Maskenpflicht für rechtlich nicht zulässig.

„Es gibt nicht genug frei verfügbare Masken für alle“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch. Eine Pflicht einzuführen, der die Bürger gar nicht voll nachkommen könnten, wäre seiner Ansicht nach schwierig.

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„Wir brauchen die hochwertigen Masken auch dringend für unser medizinisches Personal und die Pflege“, sagte Montgomery. „Eine Maskenpflicht wäre zurzeit daher nach meiner Auffassung rechtlich nicht zulässig.“

Er selbst trage allerdings, wenn er auf andere Menschen treffe, „eine selbstgenähte Maske als reine Vorsichtsmaßnahme und Ausdruck meiner Solidarität und Achtung vor den anderen Menschen“. „Diese Masken müssen aber regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden“, mahnte er. Sonst seien sie eher gefährlich.

Keine frühzeitige Lockerung

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In Deutschland wird derzeit kontrovers darüber diskutiert, ob eine Maskenpflicht eine sinnvolle Maßnahme im Kampf gegen Corona sein könnte.

Der Ärztevertreter bekräftigte zudem seine Mahnung vor einer zu frühen Lockerung der Corona-Maßnahmen. „Einen Rückfall können wir uns nicht leisten“, sagte Montgomery. „Wenn wir am Ende zu früh aufmachen, wäre es tragisch.“

Hinsichtlich des Sommerurlaubs plädierte er für Ferien im Inland. „Wir tun uns und unseren Mitmenschen einen Gefallen, wenn wir in der Region bleiben, die Badeseen nebenan nutzen und uns vernünftig verhalten.“

Bund und Länder in Deutschland hatten in der vergangenen Woche vereinbart, dass die derzeitigen Beschränkungen im öffentlichen Leben bundesweit noch bis zum 19. April gelten sollen. Über die Frage, was danach kommt, soll nach Ostern beraten werden.

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