Coronavirus: Zeitlich begrenzte Maskenpflicht in Kärntner Tourismusorten

Die Kärntner Landesregierung hat am Mittwoch eine zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht für Tourismus-Hotspots angekündigt.

Die Verordnung, die gerade ausgearbeitet wird, soll mit Freitag in Kraft treten. In Velden aber auch an anderen Orten am Wörthersee, Faaker See oder Klopeiner See – muss dann von 21. bis 2.00 Uhr im öffentlichen Raum ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Der Geltungsbereich soll rechtzeitig von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften in Absprache mit Touristikern festgelegt werden.

Eindringliche Appelle hätten nicht ausgereicht, um Menschenansammlungen, in denen vieles passiere nur nicht auf Abstands- und Hygienemaßnahmen geachtet werde, zu verhindern, sagte Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) zur Erklärung in einer Videokonferenz mit Journalisten. Er betonte, dass es sich um eine Präventivmaßnahme handle. „Velden soll nicht zum Sommer-Ischgl werden.“

Video
Ich möchte eingebundene Social Media Inhalte sehen. Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) übertragen. Diese Einstellung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in der Datenschutzerklärung oder unter dem Menüpunkt Cookies geändert werden.

Das könnte Sie auch interessieren