Einreise-Regeln: Ausnahmen nur für Arbeit, nicht aber für Familie

Jeder, der ab 19. Dezember einreist, muss zehn Tage in Quarantäne

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Die strengen Reise-Regeln zur Weihnachtszeit bringen Ausnahmen für Berufsreisende wie 24-Stunden-Betreuerinnen, nicht aber zwingend für Familienmitglieder.

Das sieht die Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die am Dienstag erlassen wurde. Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen.

Doch es gibt – wie oben erwähnt – Ausnahmen. Die beginnen bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen.

Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.

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Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuer hier ausgenommen sind.

Ausnahmen bei Begräbnissen

Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich.

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In allen anderen Fällen, etwa, wenn jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die Zehn-Tage-Quarantäne.

Eine weitere für den Arbeitsmarkt relevante Ausnahme ist jene für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, denn hier sind nun auch die Personenbetreuer, also die 24-Stunden-Betreuung, umfasst.

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