Der Sport feiert sein Comeback

Nach dem monatelangen Lockdown öffnen die Sportstätten nun ihre Türen

Sport

Der Sport atmet auf: Nach einem halben Jahr sportlichen Stillstands dürfen Sportstätten und Fitnessstudios wieder öffnen.

Bereits im März erfolgten die ersten wichtigen Öffnungsschritte für den Kinder- und Jugendsport. Nun die große Erleichterung: Im Rahmen der umfangreichen Öffnungsschritte am 19. Mai wird auch organisierter Sport jeglicher Art wieder möglich sein und erlebt damit sein großes Erwachen.

In den Startlöchern

„Wir begrüßen die Öffnungsschritte der Regierung, damit endlich wieder mehr Bewegung und Lebensfreude in den Alltag zurückkehren kann. Wir sind alle froh, dass die epidemiologische Lage nach einem halben Jahr Lockdown wieder einen geregelten Sportbetrieb zulässt. Unsere 715 Vereine stehen bereits in den Startlöchern“, freut sich SPORTUNION Oberösterreich-Präsident Franz Schiefermair.

Neue Regeln ab Mittwoch, 19.5.

Die Öffnungsschritte sind jedoch mit einigen Auflagen verbunden, die eingehalten werden müssen. „Unsere Vereine sind gut darauf vorbereitet. Es wurden bereits sportarttypische Präventionskonzepte ausgearbeitet, die nun umgesetzt werden können. Damit können wir eine sichere Sportausübung für alle garantieren“, betont Schiefermair. Neben dem verpflichtenden COVID-Präventionskonzept und der Ernennung eines COVID-Beauftragten müssen folgende Punkte beachtet werden:

Es dürfen wieder alle Sportarten ausgeführt werden und die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben. Sportstätten dürfen zwischen 5.00 und 22.00 Uhr besucht werden.

Getestet, genesen, geimpft

Sportstätten dürfen nur betreten werden, wenn man getestet, genesen oder geimpft ist. Zudem besteht eine Registrierungspflicht. Für Kinder und Jugendliche gelten die Schultests nun 48 Stunden. Für Erwachsene gilt weiterhin: Ein PCR-Test gilt für 72 Stunden, Antigentests 48 Stunden und ein Selbsttest ab sofort 24 Stunden.

Indoor müssen für jede Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen und der 2-Meter-Abstand muss so gut wie möglich eingehalten werden. Im Lauf der Sportausübung bei Kontaktsportarten, darf dieser kurzzeitig unterschritten werden.

Im Gebäude gilt weiterhin Maskenpflicht. Bei der Sportausübung muss diese nicht getragen werden.

Mit Zuschauern und Gastro

Außerdem sind Zuschauer im Sport wieder erlaubt. Ab Mittwoch (19.5.) können outdoor bis zu 3000 Menschen, indoor bis zu 1500 Personen die Athletinnen und Athleten bei Wettkämpfen anfeuern. Kantinen dürfen im Rahmen der Regelungen des Gastgewerbes wieder Speisen und Getränke anbieten.

Ein wichtiger Schritt

Ermöglicht werden die Öffnungsschritte durch die sinkenden Infektionszahlen und die steigende Durchimpfungsrate. „Die Impfung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie und bringt uns schneller wieder unsere Freiheiten zurück“, betont SU-OÖ-Präsident Schiefermair.

Alle Infos zur neuen Verordnungen und den Regeln im Sport sind unter sportunion.at/ooe/corona-virus zu finden.

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