Desolate Leitungen: Wasser in Gefahr

Bundesrechnungshof mahnt jetzt verstärkte Sanierungsarbeiten ein

Auf einen stark steigenden Sanierungsbedarf bei Trinkwasser-, aber auch Abwasserleitungen in Österreich hat der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht „Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft“ hingewiesen.

Die Prüfer hielten fest, dass die für den Werterhalt notwendigen Sanierungsraten sowohl bei der Trinkwasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung in den geprüften Jahren 2014 bis 2018 deutlich unterschritten wurden.

Daher würden Umweltschäden drohen, wenn etwa Abwasser ins Grundwasser gelangt und dieses verunreinigt wird. Ziel der Prüfung war, die Rahmenbedingungen für die Förderungen der Siedlungswasserwirtschaft durch den Bund zu beurteilen.

Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern wird in Österreich zur Trinkwasserversorgung ausschließlich das Wasser aus Grundwasservorkommen verwendet. Rund 81.000 km lang ist das Leitungsnetz zur Trinkwasserversorgung und etwa 92 Prozent der Bevölkerung sind an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen.

Undichte Stellen

„Mit zunehmendem Alter stieg der Anteil jener Leitungen, die einen Wasserverlust von über 20 Prozent zu verzeichnen hatten“, hieß es seitens des Rechnungshofes. Bei den vor 1980 errichteten Leitungen waren zwischen 5,3 Prozent und 8,5 Prozent des Leitungsnetzes davon betroffen. Durch die Öffnung eines sonst geschlossenen Leitungssystems können zudem Bakterien eintreten.

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Für den Werterhalt der Leitungen wäre dem Bericht zufolge eine durchschnittliche Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr nötig. „Tatsächlich wurden nur 0,3 Prozent des Trinkwassernetzes pro Jahr saniert. Noch geringer ist die Sanierungsrate im Bereich der Abwasserversorgung: Hier wurden nur 0,1 Prozent des 93.000 km langen Kanalnetzes pro Jahr saniert“, so der Rechnungshof.

Um die Versorgungssicherheit bei Trinkwasser und die Funktionsfähigkeit der Abwasserentsorgung langfristig in gleichbleibender Qualität gewährleisten zu können, empfiehlt der Rechnungshof dem Finanzministerium sowie dem Landwirtschaftsministerium, mit Förderungen gezielt Anreize zu setzen, damit die Betreiber der Anlagen (Gemeinden, Verbände) notwendige Sanierungen zeitnah durchführen.

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