Deutscher Bundestag beschloss Corona-Paket

Beschäftigte in der Altenpflege sollen in Deutschland in diesem Jahr eine Corona-Prämie bekommen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Die Prämie ist Teil des sogenannten zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes der Großen Koalition, das zahlreiche weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorsieht.

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So sollen die örtlichen Gesundheitsämter stärker unterstützt werden. Zudem ist eine Ausweitung von Tests und Meldepflichten geplant, damit die Behörden ein besseres Bild vom Verlauf der Pandemie bekommen. Das Gesetz sieht zahlreiche weitere Änderungen vor und muss abschließend noch durch den Bundesrat.

Die Corona-Prämie sollen Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege bekommen. Die Höhe von bis zu 1.000 Euro richtet sich unter anderem nach der Arbeitszeit. Länder oder Arbeitgeber können die steuerfreie Extrazahlung auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Einige haben das bereits angekündigt.

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Veranschlagt werden Kosten von rund einer Milliarde Euro. Begründet wird die Prämie damit, dass das Personal in Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie einem erhöhten Risiko, selbst an Covid-19 zu erkranken, ausgesetzt sei, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Um ein besseres Lagebild zu bekommen, müssen Labors und Ärzte den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden – sondern auch negative Testergebnisse und genesene Fälle. Die Krankenkassen sollen außerdem künftig auch Corona-Tests bezahlen, wenn jemand keine Symptome hat. Vor allem im Umfeld gefährdeter Menschen wie in Pflegeheimen soll mehr getestet werden.

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