Deutsches Gericht: Paketzusteller dürfen nicht sonntags arbeiten

Paketzusteller dürfen einem Berliner Gericht zufolge ihre Mitarbeiter auch in der Coronakrise nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Mehrere private Paketdienste unterlagen mit entsprechenden Eilanträgen, wie das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt am Dienstag mitteilte.

Sie hatten für die Osterfeiertage wegen des aktuell erhöhten Paketaufkommens und des hohen Krankenstands eine Ausnahme des im Arbeitszeitgesetz geregelten Beschäftigungsverbots für Sonn- und Feiertage erwirken wollen.

Die Antragsteller beriefen sich in ihrer Argumentation auf das „öffentliche Interesse“. Die Richter folgten dem nicht: Trotz der Pandemie gebe es keine Versorgungskrise, die die Paketzustellung zur Sicherung der Versorgung von Haushalten dringend nötig machen würde, betonte das Gericht. Eine „bloße frühere Belieferung mit Waren für die betroffenen Gruppen“ genüge nicht als Argument.

Nach Auffassung der Kammer machten die Antragsteller außerdem nicht glaubhaft, dass ohne eine Ausnahme „schwere und unzumutbare Nachteile für sie eintreten könnten“. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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