Diese Regeln gelten für Bäder nach der Wiedereröffnung

Das Gesundheitsministerium hat zur Verhinderung der Covid-19-Verbreitung Empfehlungen zur schrittweisen Bäder-Wiedereröffnung ab 29. Mai ausgesprochen.

Im ersten Schritt öffnen mit Zugangsbeschränkung künstliche Freibäder, Bäder an Oberflächengewässern, Kleinbadeteiche, Badegewässer, Hallenbäder, Warmsprudelbäder (Whirlpools), Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen Warmluft- und Dampfbäder.

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Darin inkludiert sind auch Nebeneinrichtungen wie Umkleidegelegenheiten, Dusch- und WC-Anlagen, Stege, Einstiegshilfen, Liegeflächen, Ruheräume und Liegewiesen. Das Expertengremium „Bädertechnik/Bäderhygiene“ weist dabei darauf hin, dass aufgrund fehlender Datenlage nicht sicher bekannt sei, ob eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 beim Baden über Wasser, Luft oder Kontakt von Person zu Person in Beckenbädern, Kleinbadeteichen und Oberflächengewässer möglich ist.

Auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse über andere, bereits umfangreicher untersuchte Coronaviren und das – wenn derzeit auch noch limitierte – Wissen über SARS-CoV-2 könne jedoch davon ausgegangen werden, dass das Infektionsrisiko im Badewasser gering sei, sofern die Bestimmungen des Bäderhygienegesetztes (BHygG), der Bäderhygieneverordnung (BHygV) und des BGewV (Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität) eingehalten werden.

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Grundsätzlich seien punkto Corona-Schutzmaßnahmen in allen Einrichtungen nach dem BHygG zumindest dieselben Regeln wie an anderen Orten des öffentlichen Raumes einzuhalten.

Zusätzliche Maßnahmen wie die Beschränkung der Anzahl der Personen seien der noch fehlenden Erfahrung geschuldet und würden mit zunehmendem Wissen anzupassen sein. Zudem müsse die Beschränkung der Anzahl der Badenden in Badewasser ohne Desinfektion weitergehend erfolgen als in Badewasser mit Aufbereitung und Desinfektion.

Die Einhaltung eines Mindestabstands gelte vor allem an den Beckenrändern und in Nichtschwimmerbecken. Dazu sei an die Eigenverantwortung zu appellieren. Unterstützend sei ein Mund- und Nasenschutz (MNS) in den meisten Innenbereichen zu verwenden. Möglichen Schmierinfektionen über Gegenstände oder Flächen müsse durch verstärkte Reinigungs- und Hygienemaßnahmen entgegengewirkt werden. Allgemein soll häufig und gründlich Hände gewaschen werden.

Die Bemessungskriterien für die Zugangsbeschränkungen in Freibädern, Bädern an Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen sind laut Empfehlungen zehn Quadratmeter der Liegefläche pro Person.

Abstandsregeln einhalten

In Hallenbädern gelten die zehn Quadratmeter für Liegefläche und Ruhebereiche, im Wasser sind zumindest sechs Quadratmeter pro Person einzuhalten. In Wärmesprudelbädern ist ein Abstand von mindestens einem Quadratmeter einzuhalten bzw. darf höchstens jeder zweite Platz besetzt sein. Zudem ist in Innenräumen, Warmluft- und Dampfbädern auf eine wirksame Lüftung zu achten.

Der Kartenkauf soll möglichst im Voraus über Internet oder sonstige Vorverkaufsstellen erfolgen, allerdings nicht verpflichtend. Vor den Ein- und Ausgängen, dem Kassenbereich und allfälligen Verkaufsstellen sind in einer Distanz von mindestens einem Meter Abstandsmarkierungen anzubringen.

In Innenräumen – außer in Feucht-Räumen – ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu verwenden, Sitzgelegenheiten sind nur für Personen mit Einschränkungen zur Verfügung zu stellen. Die Besucherströme sollen über Leitsysteme mit Markierungen organisiert werden.

Die geforderten Maßnahmen sollen in den Anlagen an mehreren, gut sichtbaren Stellen ausgehängt werden. Bei den Becken soll die Maximalanzahl der gleichzeitig darin erlaubten Personen ausgeschildert sein – mit Hinweis auf die Abstandsregel von ein bis zwei Metern zwischen den Badenden.

Im Kleinbadeteich soll der Abstand drei bis vier Meter betragen, mindestens 25 Quadratmeter pro Person sollen da zur Verfügung stehen. Zwischen den Liegen ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Die Wege sollen vorzugsweise als „Einbahnstraßen“ geführt werden.

Der Ein-Meter-Abstand gilt auch im Umkleidebereich sowie in den Duschen, wo auf eine regelmäßige Spülung zu achten ist. Bei Attraktionen wie Rutschen und Sprungtürmen ist ein Gedränge zu vermeiden, ein Abstand von mindestens einem Meter und ein Benützungsintervall von mindestens 30 Sekunden einzuhalten. Auf Rutschhilfen soll verzichtet werden oder wenn sie erforderlich sind, eine Wisch-Desinfektion sichergestellt sein.

Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder können nur alleine oder mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen verwendet werden. Dabei soll es in Gemeinschaftseinrichtungen wie Beherbergungsbetrieben und Thermen eine Terminvergabe geben. Zwischen den Benutzungen ist zu reinigen und desinfizieren. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist möglich, falls pro Nutzer eine Fläche von zumindest zehn m2 zur Verfügung steht.

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