Diskussion um Kurzarbeit bei Umsatz-Ersatz

WKO-Gastro-Sprecher Pulker versichert : Wird nicht gegengerechnet

Noch gibt es keine Verordnung, aber die Wirtschaftskammer bekräftigt die geplante Nicht-Gegenrechnung.
Noch gibt es keine Verordnung, aber die Wirtschaftskammer bekräftigt die geplante Nicht-Gegenrechnung. © lovelyday12 - stock.adobe.com

Nachdem NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn aufgrund von Aussagen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vermutet hat, dass die Kurzarbeit beim Umsatz-Ersatz im November gegengerechnet werden könnte, kam am Mittwoch eine Klarstellung seitens der Wirtschaftskammer und auch Kritik an Schellhorn.

„Die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet. Wenn die Kurzarbeit hier mit drin wäre, käme für viele nichts mehr heraus“, erklärte der Obmann der WKO-Gastronomiesparte, Mario Pulker. Er betonte, dass er bei der Regelung mitverhandle und kritisierte Schellhorn dafür, die Branche in solch schwierigen Zeiten weiter zu verunsichern. Das sei unredlich.

Wann die Verordnung in ihrer Endfassung vorliegt sei aber noch offen, so Pulker.

Finanzhilfe für Betriebe

Für den November erhalten vom Lockdown betroffene Branchen – vor allem Gastronomie und Hotellerie – einen Umsatz-Ersatz. Dieser beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der Erlöse des vorigen Novembers. Voraussetzung: Es darf niemand gekündigt werden. 800.000 Euro werden höchstens erstattet.

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