Distance-Learning in OÖ funktioniert

Bildungsdirektion erreichte fast alle, die vom Radar verschwunden waren

LH-Stv. Christine Haberlander © Land OÖ/Weihbold

Das Distance-Learning hat laut einer Erhebung der Bildungsdirektion Oberösterreich von Anfang April zunächst 586 Kinder — 0,5 Prozent aller Schüler — im Bundesland nicht erreicht. Mittlerweile habe man einen Großteil davon kontaktieren können.

Die Gründe für deren Verschwinden vom Radar sieht man aber nicht in mangelnder technischer Ausstattung.

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Man konnte „viele Kinder erreichen und ihnen verständlich machen, dass auch die Zeit des Distance-Learnings in die Benotung mit einfließt“, so Bildungsreferentin LH-Stv. Christine Haberlander (ÖVP) und Bildungsdirektor Alfred Klampfer. Es habe aber auch Familien gegeben, die in ihr Heimatland gefahren seien oder sich völlig abgeschottet hätten.

„Die Gefahr ist, dass die Kluft zwischen der bildungsnahen und der bildungsfernen Schicht dadurch verstärkt wird“, so Haberlander, daher habe man per Mail, Telefon und sogar über Soziale Netzwerke Kontakt gesucht und „beinahe alle Schülerinnen und Schüler“ erreicht — in der Bildungsregion Mühlviertel beispielsweise alle Kinder bis auf eines.

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„Für manche Familien war diese Zeit besonders herausfordernd. Das haben wir gespürt. Durch das besondere Engagement aller Beteiligten konnte fast überall Kontakt hergestellt werden. Es besteht also kein Unterschied mehr zum normalen Schulalltag“, betonte Klampfer.

Unterschied zwischen Bundes- und Landeslehrer

Kommenden Montag (18. Mai) geht es übrigens wieder mit dem Unterricht in der Schule so richtig los — zumindest für die Kinder bis 14 Jahre. Für die Lehrer macht die Coronakrise die Unterschiede zwischen Bundes- und Landeslehrer wieder einmal deutlich. Das Ministerium stellte für die Bundesschulen klar, dass es Lehrpersonen über 60, die keiner Risikogruppe angehören, freisteht, „gegenüber der Schulleitung eine (widerrufbare) Erklärung abzugeben, dass sie aus Gründen des Alters vom Unterricht freigestellt werden wollen“.

Für die Landeslehrer gilt hingegen die vom Gesundheitsministerium definierte Regel, dass der Arzt das Risiko feststellt. „Wesentliche Entscheidungskriterien für diese Regelung waren die Vorgaben anderer Berufsgruppen und eine gerechte Verteilung der Arbeitsleistung am Schulstandort. Außerdem trägt sie dem Gleichbehandlungsprinzip für alle Bediensteten des Landes Oberösterreich Rechnung“, heißt es in einem Schreiben der oö. Bildungsdirektion an die Direktoren der betroffen Schulen.

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