Bis Mittwoch musste Fußball-Bundesligist LASK eine Stellungnahme beim Senat 1 der Liga wegen der unerlaubten Mannschaftstrainings während der Corona-Beschränkungen abgeben. Dieser entscheidet nun über eine Strafe.
Die Rufe nach drastischen Sanktionen mehrten sich zuletzt. Laut einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ sollen etwa manche Landesverbands-Präsidenten gar einen Europacup-Ausschluss der Athletiker für nächste Saison fordern. Der nö. Präsident Johann Gartner erklärte gegenüber der Online-Plattform Ligaportal: „Es ist mir bekannt, dass so etwas diskutiert wird, aber wir sind keine Instanz und haben diesbezüglich keinen Einfluss.“ Dem oö. Präsidenten Gerhard Götschhofer sei diesbezüglich nichts bekannt.
ÖFB-Boss Leo Windtner hatte sich zuletzt für eine „harte Strafe“ gegen die Athletiker ausgesprochen. Auch die beiden Wiener Großklubs äußerten sich zur Causa LASK und forderten „drakonische Strafen“. Rapid-Boss Martin Bruckner verglich die Vorgehensweise gar mit Doping.
Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung („Verletzung des Fair-Play-Gedankens“) sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor: a) Ermahnung; b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen; c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr; d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro; e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit; f) Abzug von Punkten; g) Wettbewerbsausschluss; h) Zwangsabstieg; i) Ausschluss aus dem Verband.