Eine „Renaissance des ländlichen Raums“

„Moderner, schärfer“: Landesrat Markus Achleitner präsentierte den Begutachtungsentwurf für die Novelle des Oö. Raumordnungsgesetzes

Wirtschafts- und Raumordnungslandesrat Markus Achleitners Begutachtungsentwurf für die OÖ. Raumordnungsgesetz-Novelle hat durchaus einige brisante Eckpunkte.
Wirtschafts- und Raumordnungslandesrat Markus Achleitners Begutachtungsentwurf für die OÖ. Raumordnungsgesetz-Novelle hat durchaus einige brisante Eckpunkte. © Land OÖ/Kraml

Das Land Oberösterreich sagt dem Flächenfraß und der Zersiedelung des ländlichen Raums den Kampf an: Wirtschafts- und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner präsentierte am Mittwoch in einem Mediengespräch seinen in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Kammern, Gemeinden, Städte und Landtagsparteien erarbeiteten Begutachtungsentwurf für die Novelle zum Oö. Raumordnungsgesetz.

In der Erläuterung der einzelnen Vorhaben und Punkte des Entwurfes sprach Achleitner vom „modernsten und schärfsten“ Gesetz innerhalb Österreichs und von einer „Renaissance des ländlichen Raums“.

Beschluss bis Sommer, Inkrafttreten im Herbst?

Geht es nach dem Landesrat, so soll bis zum Sommer bereits die endgültige Beschlussfassung im Landtag erfolgen – das hätte zur Folge, dass das Gesetz schon im Herbst Inkrafttreten könnte. „Ich verfolge hier vor allem vier Zielsetzungen: Ressourcenschonung, überregionale Zusammenarbeit, verdichtete Bebauung in den Ortszentren sowie das Verfügbar-Machen von bestehendem Bauland“, so Achleitner, der gleichzeitig betonte, dass von der gesamten oö. Landesfläche überhaupt nur fünf Prozent gewidmetes Bauland sind – nicht einmal die Hälfte davon auch versiegelt.

Unter der Überschrift „Der Zukunft Raum geben“ finden sich im Entwurf folgende konkrete Vorhaben: Das Verfügbar-Machen von Bauland soll Vorrang vor Neuwidmungen bekommen. Gewidmetes Bauland soll tatsächlich zum Bauen genutzt werden und darf nicht als „Sparbuch-Ersatz“ dienen. Ebenso Vorrang soll die Nutzung von leerstehenden Gebäuden und brach liegenden Flächen haben. Hier stellt Achleitner Förderungsanreize von Land und Bund in Aussicht.

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Der Verödung der Ortskerne am Land soll mit der Ansiedelung von Supermärkten als „wichtige Frequenzbringer“ Einhalt geboten werden.

Supermärkte künftig verstärkt in Ortskernen

Konkret heißt das, dass die neuen Handelsbetriebe in Zukunft – anstatt von riesigen Parkplätzen umgeben, an einer Kreisverkehrsausfahrt außerhalb des Ortes gelegen – in mehrgeschoßigen Gebäuden mit Tiefgaragen (oder Parkdecks) sowie Wohnungen und Büros untergebracht werden. Bestenfalls mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Aus diesem Grund soll eine klare Änderung in der gemischten Nutzung von Gebäuden erfolgen. Um Flächen zu sparen soll künftig bei neuen Geschäftsbauten grundsätzlich eine Mehrgeschoßigkeit verpflichtend werden.

Lösungen will Achleitner auch für die Wohnungsthematik gefunden haben: Damit trotz steigender Grundstückspreise genügend Flächen für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stehen, soll die neue Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt werden. Gemeinden können mit Grundstückseigentümern günstigere Preise für Gründe vereinbaren und so für leistbares Wohnen sorgen.

Eine schärfere Gangart will man hingegen bei der Bauland-Mobilisierung fahren: Die Gemeinden erhalten im Bedarfsfall die Möglichkeit, die Erhaltungsbeiträge (Abwasserentsorgung, Wasserversorgung) für unbebautes Bauland um bis auf das Doppelte zu erhöhen.

Im landwirtschaftlichen Bereich soll eine Erleichterung der Nachnutzung von bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden verankert werden. „Zum Sachverstand soll vor allem hier der Hausverstand hinzukommen.“ Mit diesem geplanten Gesetz „wollen wir auf der einen Seite viel mehr ermöglichen, aber gleichzeitig in konkreten Punkten restriktiv sein“, umschreibt Achleitner den ambitionierten Plan, der zunächst in eine Begutachtung von rund sechs Wochen gehen wird.

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