Einschlägige Tätowierung gepostet – Geldstrafe für 33-Jährigen

Ein 33-jähriger Oberösterreicher ist am Mittwoch im Landesgericht Ried im Innkreis wegen des Verstoßes gegen das Verbots- und das Waffengesetz zu acht Monaten bedingt und 2.160 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte ein Foto eines anderen, der mit einem einschlägigen Symbol tätowiert war, gepostet und trotz Waffenverbots solche besessen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Geschwornengericht wertete das Geständnis des Innviertlers mildernd, erschwerend waren einschlägige Vorstrafen und das Zusammentreffen mehrerer Delikte. Bestraft wurde der Angeklagte für das Posten eines Bildes von einem Mann mit Schwarzer-Sonne-Tätowierung und weil er eine Air-Soft-Pumpgun sowie Munition und mehrere Messer besessen hatte.

Bezüglich weiterer Fotos, auf denen er ein einschlägiges T-Shirt mit der Nummer 88 getragen, mit Hitlergruß posiert hatte und auf einem Schießstand zu sehen ist, wurde er freigesprochen. Das T-Shirt sei „zum dreckig und kaputt werden“, sagte er vor Gericht und die Aufnahme sei wie jene am Schießstand in Tschechien gemacht worden. Das Bild von seinem Hitlergruß sei ein 15 Jahre altes Selfie, das nur auf seinem Computer gespeichert war, das also niemand außer ihm gesehen habe.

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