Eltern sehen „Chaos“ bei geplantem Schul-Schichtbetrieb

Wenn am 18. Mai die Unter-14-Jährigen nach den pandemiebedingten Schulschließungen wieder in die Klassen zurückkehren, findet der Unterricht im Schichtbetrieb statt.

Pro Region sollen sich die Schulen beim Rhythmus absprechen, um Betreuungsprobleme für Eltern, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen, zu vermeiden. In der Praxis herrscht laut Pflichtschul-Elternvertretern aber „ein bissl Chaos“.

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Zur Eindämmung des Coronavirus sollen die Schülergruppen möglichst klein bleiben, die Klassen werden deshalb geteilt. Die Empfehlung des Bildungsministeriums sieht vor, dass die eine Hälfte von Montag bis Mittwoch an der Schule ist, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt.

Die Schulen können den Rhythmus aber auch anders gestalten. Laut Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) muss jedoch vermieden werden, dass für die Kinder in einer Familie unterschiedliche Regelungen gelten.

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Genau das ist allerdings derzeit zum Teil der Fall, kritisiert Evelyn Kometter, Vorsitzende des Dachverbands der Elternvereine an Pflichtschulen, gegenüber der APA. Einzelne Direktoren der Volks-, Sonder- und Neuen Mittelschulen und der AHS-Unterstufen hätten sich für einen anderen Rhythmus entschieden und würden sich weigern, die Situation der Geschwisterkinder zu berücksichtigen.

„Am einfachsten wäre es, wenn die Regelung bundesländerweit einheitlich wäre beziehungsweise alle Geschwisterkinder automatisch in den gleichen Schichtverlauf kommen“, sagt Kometter. Die Landesverbände hätten bereits Gespräche mit den Bildungsdirektionen geführt, damit diese die Schulen um ein einheitliches Vorgehen ersuchen.

Eine Umfrage des Dachverbands zeigt unterdessen, dass rund ein Fünftel der Eltern die Kinder eigentlich gerne weiter daheim beschulen möchte. Viele Eltern können laut Kometter weiter im Home-Office arbeiten und wollen durch den Heimunterricht, der bei ihnen gut funktioniert hat, ihre Kinder vor einer möglichen Ansteckung schützen und gleichzeitig zu weniger Andrang auf die öffentlichen Verkehrsmittel beitragen.

Derzeit gilt: Wenn Eltern ihre Kinder aus Sorge um deren oder die eigene Gesundheit nicht an die Schule zurückkehren lassen wollen, gelten sie (wie im Krankheitsfall) als entschuldigt und müssen den Lernstoff stattdessen daheim bearbeiten. Dafür braucht es kein ärztliches Attest, lediglich eine Mitteilung an die Schulleitung bzw. den Klassenvorstand. Kometter hofft, dass alle, die ihre Kinder auch nach 18. Mai gerne daheim beschulen wollen, das auch tatsächlich dürfen.

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