Enger Fristenlauf sorgt für den Start in die neue Periode am Samstag

Landtags-Konstituierung nur an zwei Tagen möglich

Mit der konstituierenden Sitzung, die am Samstag um zehn Uhr beginnt, kehren die Abgeordneten und Regierungsmitglieder für die Plenarsitzungen wieder in den Sitzungssaal im Landhaus zurück.

Warum findet die konstituierende Sitzung des Oberösterreichischen Landtags ausgerechnet an einem Samstag, konkret dem 23. Oktober statt? Der Grund für den Termin, über den sich in Oberösterreich viele wundern, ist ein sehr enges Zeitfenster durch die gesetzlichen Fristen. Möglich wäre demnach nur der 23. oder 24. Oktober.

Die vergangene konstituierende Sitzung des Landtages fand am 23. Oktober 2015 statt. Die sechsjährige aktuelle Legislaturperiode endet somit erst am 22. Oktober um 24.00 Uhr — also am Freitag. Zugleich muss die Sitzung binnen vier Wochen nach der jeweiligen Wahl stattfinden.

Das wäre heuer der Sonntag, 24. Oktober. Somit gibt es nur ein zweitägiges Zeitfenster. Man entschied sich für den 23. Oktober, denn am 24. findet der Linz Donau Marathon statt. Das bedeutet Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt. Außerdem ist auch noch die während Sitzungen des Landtages geltende Bannmeile zu beachten.

Zuerst die Abgeordneten

In der Sitzung werden zunächst die gewählten Abgeordneten angelobt. Anschließend wählen sie das aus drei Personen bestehende Präsidium, das ebenfalls angelobt wird. Als Punkt 9 auf der Tagesordnung steht die Wahl des Landeshauptmannes durch den gesamten Landtag. Das Proporzsystem in Oberösterreich sieht die Zahl der übrigen Sitze für die jeweiligen Parteien in der Landesregierung entsprechend dem Wahlergebnis vor.

Für die zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Landeshauptmannes und die übrigen Regierungsmitglieder sind zunächst die jeweiligen Fraktionen zuständig. Sie bringen Wahlvorschläge ein, die zumindest von der Hälfte ihrer Abgeordneten unterzeichnet sein müssen. Die Entscheidung erfolgt nur durch die eigene Fraktion.

Zwei Drittel notwendig

Gewählt ist, wer in der Abstimmung von zwei Dritteln der jeweiligen Mandatare bestätigt wird. Ist dies nicht der Fall, muss die vorgeschlagene Person in einem zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit schaffen. Sollte auch dies nicht gelingen stimmt in einem dritten Wahlgang der gesamte Landtag ab. Das war 1993 so, als Josef Ackerl nach wiederholter Kritik am SPÖ-Landtagsklub von der eigenen sozialdemokratischen Fraktion zweimal mehrheitlich abgelehnt und schließlich nur mit der Hilfe der ÖVP-Fraktion zum Landesrat gekürt wurde.

In einer nachfolgenden Sitzung der Landesregierung erfolgt per Beschluss über die Ressortverteilung (siehe Kasten links). Ein Abkommen zwischen zwei oder mehreren Parteien über die künftige Arbeit ist dafür nicht notwendig.

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